Transport 127 Unteroffiziere,
4) die Kavallerie. Regimenter des Garde-Florps, Iten, Tten, 8ten, 9ten, 1Oten und 11ten
Armee- Korps zwei Unteroffiziere per Armee-Sorps, die des 2ten, Iten, Aten, Sten
und Gten Arnıee-Sorps einen Unteroffizier per Armee-forpf8 . 200.2 0..19 do.
5) die Artillerie-Truppen des Garde-Florps und Iten bi8 Ilten Urmee-Korps zufammen 7 do.
6) das Garde-PioniersBataillon und die Kinien-Pioniers-Bataillone Nr. 1 bis 11 zufammen 4 do.
7) die vier Waffen der Großherzoglich Hefftihen (25iten) Divifion zufanmen . 4 do. und
8) das Ser-Bataillon . . . . . . en . 1 do.
Summa der Kommandirten: 162 Unteroffiziere.
Die Kommandirung der vorftehend ad 3, 5 und 6 aufgeführten Unteroffiziere ift Seiten® der Injpel-
tion der Jäger und Schügen, reip. von den General-Infpeltionen der Artillerie und des Ingenieur-florps zc.,
fomwie die Kommanbirung ber ad 7 gedachten Unteroffiziere, Seitens des General Kommandos 11. Armee:
Korps zu veranlaffen. Bon der erfolgten Kommandirung haben die genannten Kommando-Behörden jedoch
den betreffenden General:Kommandoe, Behufs Mittheilung an die Korps-Intendanturen, Nachricht zu geben.
Der Beginn des UnterridtsRurfus ift auf Freitag den 1. April und deilen Schluß auf Donnerftag
den 30. Juni !. I. feftgefegt worden.
Sämmtlihe Kommandirten haben fid; bereit8 am Donnerftag den 31. März !. %. Vormittags 11 Uhr
bei dem Unterrihts- Dirigenten der Central- Turn - Anftalt, Hauptmann von Waldow & la suite des Garde-
Yäger-Bataillons, im Unterriht3-Gebäude, Scharnhorftftraße Nr. 1 zu melden.
Im Uebrigen bleiben betreffs des in Hede ftehenden Kommandos die unter dem 31. Auguft 1867
(899/8 A. I. a.) nmtitgetheilten „Bemerlungen, refp. Beitimmungen zc." maßgebend, auf deren nenauefte Bead:
tung die Truppen hinzumeifen find.
Kriegs-Minijterium.
v. Roon.
No. 687/12. A.I.a.
Ir. 3.
Betrifit die Sifenbahn- Beförderung der Burfhen der nur für ihre Perfon ablommandirten Lieutenants,
fowie der Burichen verjegter Offiziere für den Nüdmarid.
Berlin, den 14. Dezember 1869.
Ünter Modifilation der Beftimmungen im $. 41 und 42a alinea 2 des Reglements über die Natural-Ber:
pflegung der Zruppen im Frieden wird den YBurfchen der nur für ihre Berfon ablommandirten Rieutenants, fo
wie den Burjchen verfegter Offiziere für den Rüdmarjcdh, in fo weit fie mit der Eifenbahn befördert werden
Lönnen, für alle Sälle die marfhmäßige Benutung derfelben geftattet, und find ihnen demgemäß Marfd-
ronten und Requifltionsfcheine zu ertheilen.
Kriege-Minifterium. Militair-Delononie- Departement.
3.8 %. 8
Geride. Barresli.
No. 292/12. M. 0.D. 8.
Nr. 4.
Militeir-Bittwen-Kaffen-Angelegenbeit.
Berlin, den 24. Dezember 1869
Sn den SS. 3,79 und 10 der Kriegsminifteriellen Inftrultion vom 26. September 1865 zur Ausführung des
Gefeges vom 17. Juli defielben Jahres, einige Abänderungen de8 Reglements für die Offizier-Wittien-Kafle
vom 3. März 1792 betreffend, ift verordnet, daß in gemiffen Tällen zur Ermäßigung der bei der Militair-
Wittwen-Benflons- Anftalt zu verfichernden oder verfiherten PBenfionen fowie zum gänzlihen YAustritte aus
diefer Anftalt die zuftimmenden Erklärungen der betreffenden Ehefrauen in der für die Bilvofchaften der frauen
vorgefchriebenen Yorm abzugeben find.
Nahdem diefe Form durch das Gefeß, betreffend:
„die Aufhebung der befonderen, bei Interzejftonen der Grauen geltenden Borfchriften“