Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

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Armee-Verordnungs- Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium, 
    
  
4, Sahrgang. Berlin, den 1. September 1870. Rr.16. 
Gedrudt und in Kommiffion bei &. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuhhandlung, Kodftraße 69. 
  
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis biefes Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt Tanıı werben: außerhalb bei ben 
Boftanftalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Erpebition, Kocfiraße 69. 
Bei Leterer erfolgt auch der Berlauf einzelner Nummern biefes Blattes; der Preis derjelben richtet fi) nad der An- 
zahl der Druddogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit 1 Sgr. 4 Pf. berechnet, falls nicht für einzelne 
Nummern noch befonders eine Preisermäßigung feflgefegt if. 
MEREEEEEEERERGE 
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Nr. 162, 
Anftelung, Rompetenzen und Uniform der für die Dauer des Krieges zur Verwendung gelangenden 
Einil-Aerzte, jowie der aus dem aktiven Sanitätsdienft 2c. ansgejchiedenen Aerzte. 
Auf den Dir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß unter den gegenwärtigen Berhältniffen auch Civil. 
Aerzte des Inlandes, welche aus dem aktiven Sanitätsdienft rejp. aus dem Beurlaubten-Berhältniß ausgejcie- 
den find, oder in einem Militair-Berhältnig nicht geftanden haben, und zwar bei dringendem Bedärfnig auch 
bei den mobilen Truppen und Adminiftrationen für die Dauer des mobilen Verhältnifies dur den Oeneral« 
Stab8-Arzt der Armee mit einem entfprechenden Range angeftellt werden dürfen. In diefem Berhältniß haben 
diejenigen Aerzte, welche bereits früher dienten, die Kompetenzen nad ihrer erdienten Charge, die Aifitenz- 
Aerzte in Gemäßheit Meiner DOrdre vom 17. Yuli 1869 da8 Gehalt der Affiftenz- Aerzte mit Selondestieute- 
nants Rang, biejenigen Aerzte aber, welche früher nicht gedient haben, die ompetenzen eine® Alfiftenz-Ürztes 
mit Premier» oder Selonde-Tieutenants Rang tefp. wenn fie al8 Dber-Militair- Aerzte fungiren, diejenigen 
der Affiftenz-Yerzte in Stabsarzt- Stellen zu beziehen. Gleichzeitig beftimme Ich, daß die vorgedadhten Aerzte, 
fofern fie bei mobilen Truppen oder Adminiftrationen verwendet werden müffen, diejenige Uniform zu tragen 
haben, weldhe dem Sanitäts-Korps dur Meine DOrdre vom 20. Februar 1868 gegeben if. Die Enttafung 
der bier gedachten Aerzte erfolgt gleihfall8 dur den General-Stab8-Arzt der Armee. — Das Kriegs-Mini- 
fterium bat hiernady das Weitere zu veranlaflen. 
H.D. Mainz, den 5. Unguft 1870. 
  
Wilhelm. 
An den Kriegs» und Marine-Minifter. v. Roon. 
Berlin, den 5. YAuguft 1870. 
Borftehende Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebradit. 
Kriegs» Minifterium. 
In Bertretung 
Klop. 
No. 11898. M.M. A. 
 
	        
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