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von DOffijieren und anderen Militairperfonen, fowie von Beamten in derartigen Fällen die Transportloften-
Bergütung zu berechnen ift mac dem Fürzeffen Wege, auf weldem innerhalb des Gebiets des Norddeutichen
Bundes und des deutfchen Sollvereind der neue Beflimmungsort fi erreihen läßt.
Dies wird hierdurd zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriegs-Minifterium. Militair-Delonomie- Departement.
v. Stofd. Geride.
No: 480/1. M. 0. D. 3.
Tr. 20.
Abanderungen reip. Beriätigungen der Reglements über die Bekleidung und Ausrüfung der Truppen
im Frieden und im Kriege.
Berlin, den 25. Januar 1870.
A. Reglement für den Frieden.
1) Seite 3. In der Anmerkung 1 zu 8. A muß es ftatt: „Sarde-Unteroffizier-Kompagnie" — „Schloß-
Garde-Kompagnie” heißen.
2) Die Ausfallbatterien der eftungen werden beim Eintritt einer Mobilmahung aus den Referve-Fuß-
Batterien gebildet, und ift daher Über die bisher bei der Feftungs-Artillerie bereit gehaltene Bekleidung
und Ausrüftung derfelben anderweit disponirt worden.
&8 find deshalb:
. 8 Seite 10/11: die Worte: „Für die berittenen Mannfchaften 2.” — bis „Reithofe etatsmäßig”,
. 14 er 23: 18te Zeile von oben die Worte: „die berittenen Mannfchaften 20.” — bis „Sporen
etatdmäßig,“
8. 22 er a, Seite 111: die Worte: „fomwie die Reithofen 2c.” — bis „Beltungs-Artillerie“
zu ftreichen.
3) Seite 25 Zeile 18/19 von oben find die Worte: „Fowie der Train-Begleitungs-Esladrons” und Tabelle I
ee aid 236/37 die Worte „und Train-Begleitungs-E8ladrong“
zu ftreichen.
4) Seite 25 und Tabelle I, Seite 235 find Patrontafhe, Piftonleder und Biftolentafhe als etatsmäßige
Ausrüftungsftüde für Unteroffiziere und Gemeine der Kranlenträger-Rompagnien nadazutragen
5) Seite 27 ift zu $. 15 al8 Anmerkung 3 hinzuzufügen: Für die Trainfoldaten der Ulanen treten als
etatSmäßiges Ausräftungsftüd die Epauletts hinzu.
6) ee l, Seite 231 „Brodbeutel“
nd bei
B. Train der Truppen und C. Trainfoldaten] .. "loc .
der nicht cepimentirten Dffizieren. tobbate | die Worte: „Nur für unberittene Pferdewärter” zu ftreihen,
7) Zabelle II, Seite 302 „Signal-Inftrumente.” In Tolge Uebertritts der bisherigen 3. Kompagnie der
Fenerwerls-Abtheilung als „Verfuhs-Kompagnie” zur Artillerie-Schießfhule ift da8 PBanfhguantum zur
Inftandhaltung der Signal-Inftrumente
für die Penerwerks-Abtheilung auf 1 Tblr. 15 Sar.,
und für die Artilleri-Schießfhule auf 3 Thlr. 22 Ser. 6 Pf.
feftgefegt worden.
-.
B. Reglement für den Krieg.
8) Den Pionieren ift geftattet worden, tünftig ftatt 2, nur 1 Paar leinene Hofen, die Arbeitshofen, in’s
Geld mitzunehmen. |
Es Tommen daher die in Beilage 1 Seite 64 als etatsmäfig für das Feld aufgeführten 2ten (meif)
leinenen Hofen der Feld-FKompagnien und Detadhements, fomwie der Feld-Telegraphen-Abtheilungen und
Teld - Eifenbahn - Rompagnien in Wegfall und ift der bei den Pionier» Bataillonen vorhandene Kortobe-
Rand, an meißleinenen Hofen für die Kriegs, Angmentotion der Feldquote auf das Anrehnungs - Konto
zu übertragen.
9) Beilage 1 Seite 82,83 ift unter d. 2 und 4 die Piftolentafhe ald etatsmäßiges Ausräftungsftüd für
bie Unteroffiziere und Gemeinen der Krantenträger-Kompagnien nadjzutragen.