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Armee- Verordnungs-Dlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium.
4; Sabrgang. Berlin, den 7. Mai 1870. Nr.
Gedrudt und in Kommiffion bei &. S. Mittler & Sohn, Königlihe Hofbuhhandlung, Koditraße 69.
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Der vierteljährlihe Pränumerationspreis bdiefes Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt fanın werden: außerhalb bei den
Boftanflalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Erpebition, Kochfiraße 69.
Bei Letterer erfolgt auch der Berlauf einzelner Nummern biefed Blattes; der ‘Preis berfelben richtet fiy nad der An
zahl der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit 1 Sgr. 4 Pf. berechnet, falls nicht für einzelne
Nummern noch befonder® eine Preisermäßigung feftgefegt ifl.
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Nr. 69.
Känftige Zahlung und Verrehnung bon Kompetenzen, weldhe dor Eintritt einer Mobilmadhung ber-
abfchiedeten Offizieren beim Beginn des Feldetats aus dem isriedend«Berhaltnik nod zuftehen.
Ar Ihren Vortrag beftimme Ich, daß Offiziere, welhe vor Eintritt einer Mobilmadhung verabfchiedet find,
und denen beim Kintritt deg fyeldetats aus dem Triedend-Berhältuiß no Kompetenzen zuftehen, die leteren
über den Etat beziehen follen.
Berlin, den 7. April 1870.
Wilhelm.
An den Kriegs» Dlinifter v. Roon.
Berlin, den 13. April 1870.
Vorftehende Allerhöchfte Drdre wird zur künftigen Beadhtung mit dem Hinzufügen zur allgemeinen
Kenntniß gebracht, daß die vorberegten SCompetenzen für nicht regimentirte Offiziere Seitens der Intendanturen
anzumeifen, für regimentirte Offiziere Seitens der betreffenden Erfag- Truppen zu zahlen und über den Etat
zu derrechnen find.
Kriegs-Miinifterium. Militair-Defonomie-Departement.
v. Stofd. Geride
No. 215/4. M. 0.D. 3.
Nr. 70.
Berleifung der gerihtsherrligen Rechte und der Disziplinar-Strafgewalt eines Regiments-Rommandeurs
an die Kommandeure der nicht im Negiments-Verbande befindlichen YFefungs-Artillerie-Abtheilungen.
Berlin, den 1. Mai 1870.
Manfiehende Allerhöchfte Kabinets-Drdre:
In Berfolg Meiner Ordres vom 23. Dezember 1867 und 6. Februar 1868 will Ih den Kommans
deuren der nicht im Regiments-Berbande befindlichen eftungs:Artillerie-Abtheilungen die bisher von denfelben
thatfählih ausgeübten gerichtöherrlihen Hecdhte und die Disziplinar- Strafgewalt eines Regiments -Kommans
deurs hiermit verleihen. Sie haben hiernah das Weitere zu veranlafien.
Neues Balais, den 22. April 1870.
Wilhelm.
An den Sriegs-Minifter. v. Roon,
wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriegs - Minifterium.
v. Roon.
No. 642/74. A. La,