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Armee-Verordnungs-Dlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium.
4. Sabhrgang. Berlin, den 25. Mai 1870. Nr.®.
Gedrudt und in Kommifflon bei E&. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuhhandlung, Kochftraße 69.
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis diefe® Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werben: außerhalb bei ben
Poftanflalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Erpedition, Kochfiraße 69.
Bei Lebterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern diefes Blattes; der Preis derfelben richtet fih nad der An
zahl der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird babei mit 1 Sur. 4 Pf. berechnet, falle nicht für einzelne
Nummern noch befonders eine Preisermäßigung feftgeiett if.
Nr. 83.
Aufhebung der, den s 3 passus 2 der Allerhöhften Verordnung dom 31. Detober 1861 über Ergan-
zung der Offiziere des ftehenden Heeres fuspendirenden Befimmungen.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Jh, unter Aufhebung der bezüglihen Feltfegungen in Deinen
Drdres vom 12. Juli 1862, 23. Auguft 1865 und 11. April 1867, daß mit dem 1. April 1872 die bie
dahin fuspendirte Beftimmung des $. 3 passus 2 der Berordnung vom 31. October 1861, über die Ergäns
ung der Dffiziere des fiehenden Heeres, in Kraft zu treten hat. Die Zulaffung eines jungen Mannes zur
Bortepeefähnriche- Prüfung ift demnah von dem feftgefegten Termine ab, durch die Beibringung eine, don
dem Lehrerlollegium eines Preußifhen Gymnafiums oder einer Preußifhen Realfdyule I. Drdnung ausge»
fertigten Zengniffe® der Reife für die Prima der betreffenden Anftalt bedingt. Den vorerwähnten Zeugnif-
fen Preußischer Anftalten find diejenigen gleich zu achten, welhe von außerpreufifhen, anerfanntermaßen
auf gleiher Stufe ftehenden höheren Xehranftalten ausgeftellt find. Das Kriegs: Minifterium wird mit der
weiteren Belanntmahung diefes Erlaffes beauftragt.
Berlin, den 5. Mai 1870.
Wilhelm.
An das Kriegs-Minifterium. v. Roon.
Berlin, den 22. Mai 1870.
Borficehende Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird hierdurd zur Senntniß der Armee gebradt.
Lriegs-Minifterium.
v. Roon.
No. 428,5A. 1. b.
Nr. 81.
Die Einführung der neuen Bein- und Fußpbelleidung bei der Artillerie und dem Train zc.
uf den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Ic, daß die durd) Meine Drdre vom 24. März diefes Fahres
für die Dragoner und Mlanen genehmigte neue Bein und Fußbefleidtung au bei der reitenden Artillerie
und für die berittenen Unteroffiziere und diejenigen Mannfchaften der Yuß-Artillerie und des Trains, Stab:
ordonnangen 2c. eingeführt werden foll, welche feither die langen grauen Reithofen getragen baben. Die
Dffiziere der Feld-Artillerie legen die neue Bein- und Fußbelleidung gleidfolls an, während die Offiziere
der Feftungs-Artillerie die bisherige Belleidung beibehalten. Die durd Meine vorermähnte Ordre hinfichts