Borfichende Allerhöcfte Kabinets-Ordre wird & u En Re ik geb at Ind 5
orftehende Aller e Kabinet8-Ordre wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebradht und bezüg-
ih Ausführung derfelben das Nachftehende beftimmt: i j ° Di
1) Die Landwehr: Bezirks-Kommandos haben fofort behufs Ermittelung der nach VBorftehenden zur Ber-
een Landwehr Dienftauszeihnung 1. Klaffe vorzufchlagenden Offiziere die nöthigen Recherchen
anzuftellen.
2) Jede Dienfleiftumg der in NHede ftehenden verabfchiedeten Kandmwehr-Dffiziere gelangt zur Anrechnung,
zu vn ha die Vetreffenden durch die bezüglichen militairifchen Kommando- Behörden einberufen
worden find.
3) Die Einreihung der nah anliegendem Schema aufauftelenben Borfchlags-LFiften erfolgt zu einem
on hier aus noch felzufegenden Termin, auf dem Waffen-Inftanzenwege an das Allgemeine Kriegs-
epartement.
Kriegs - Minifterium.
v.Noon.
No. 568/5. 711. A. I e.
Schema.
Nahweifung
der zur erften Klafie der Landmwehr-Dienftauszeichnung in Vorfchlag zu bringenden, bereitd vor Erlaß der
Allerhöchften Kabinets.Ordre vom 4. Zuli 1868 verabfchiedeten Kandmwehrs (Seewehrs) Offiziere, welhe wäh.
rend der gegenwärtigen Mobilmahung in Folge freiwilliger Meldung, zum Dient einberufen worden find.
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Nr. 122.
Die Auflöfung der fFenerwerts-Ahtheilung betreffend.
Berlin, den 9. Mai 1871.
Seine Maojeftät der Kaifer und König haben miittelft Allerhöchfter Kabinets » Ordre vom 5. Mai c. zu be
[immen gezubt, daß wegen der fünftigen Ausführung der Arbeiten im Feuerwerks-Laboratorium zu Spandau
ort allcnn eiter, die Teuerwerks - Abtheilung, welder jene Arbeiten bisher oblagen, zum 1. Auguft d. 3.
aufgelöft wird.