Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfter Jahrgang (5)

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Im Anfhluß an diefen Erlaß beftimmt das Kriegs: DMinifterium noch das Nachftehende: 
1) Die Batterien des Feld-Urtilleries Regiments Nr. 15 erhalten nah Maßgabe der Reihenfolge, in 
welcher diefelben in der vorftehenden Allerhöchften Drdre aufgeführt find, mit dem Zeitpunkt des 
Eintretens in den neuen Verband folgende Nummerbezeihnungen und zwar: 
die ie Iften Ge heiiung: 
1jte und 2te Ichwere . 
1fte » 2te leichte | Batterie, 
die der 2ten 5r -Abtheilung: 
3te und Ate fchwere 
3te and Ate leichte | Batterie 
und die der reitenden Abthbeilung: 
ifte, 2te und Zte reitende Batterie. 
23) Die bei den Feld - Artillerie » Regimentern Nr. 1, 2, 4 bis 11 durd) Übgabe der in der Aller: 
hödhften Kabinet3:Drdre benannten Batterien in der Nummerfolge entftandene bezichungsmeife 
entftebende Lüide ift dadurch zu befeitigen, daß die fhmweren, leichten und reitenden Batterien, welde 
eine höhere Nummer als die abzugebende Batterie derfelben Kategorie führen, die nächft niedere 
Nummer anzunehmen haben. Die hiervon betroffenen Yuß-Batterien bleiben in ihrem feitherigen 
Abtheilungs-Berbande. 
Kriegs-Minifterium. 
Graf v. Roon. 
1826/6. 71. A.1.a. 
  
Nr, 175. 
Beränderung in der Armee-Eintheilung. 
Berlin, den 20. Suni 1871. 
8 Kaifers und Königs Majeftät haben zu befehlen geruht, daß das 2. Hannoverihe Ulanen= Regiment 
14 aus dem Berbande der 20. Kavpallerie- Brigade in den der 19. Kavalleries Brigade Überzutreten hat. 
Die vorftehende Allerhöchfte Beftimmung wird bierdurd zur Kenntnig der Armee gebradit. 
Kriegs: Minifterlum. 
Graf v. Roon. 
1303/6. A.La 
  
Nr. 176. 
Auszeihnungen an Fahnen nnd Standarten für den feldzug 1870/71. 
Berlin, den 22. Yunt 1871. 
it Bezug auf die Allerhöcfte Kabinet3.Ordre vom 16. d. Mis., enthaltend Guaden-Bemweije am Qage 
Einzuges der Truppen in Berlin, wonad) 
1) denjenigen Truppentheilen, deren Bahnen refp. Standarten während des Yeldzuges 1870,71 im Feuer 
geweien find, und das eiferne Kreuz bereits führen, Yahnenbänder in der Tyarbe des Bandes des 
eifernen Kreuzes mit dem Kreuze darin, 
2) denjenigen Zruppentheilen, deren Bahnen refp. Standarten im euer gemefen find, und da® eijerne 
Kreuz noch nicht führen, — das Kreuz in ver Tahnen- refp. Standarten-Spiße. 
3) denjenigen Truppentheilen, welche mit ihren ahnen refp. Standarten, ohne daß dieje im Teuer 
ervefen find, vor dem 2. März cr. die franzöfiihe Grenze Überfchritten haben, — das Wand der 
ür den Feldzug 1870,71 geftifteten Denkmünze für Kombattanten, 
then worden ift, erlucht das Kriegs: Minifterium die Königlihen General-Konniandos des Gardesflorps 
der Provinzial» Armee- Korps 1 bis 11, fowie 14 und 15 und die betreffenden Königlichen fiellvertretens 
Seneral: Kommandos ergebenft, nach den vorberegten 3 Kategorien gefonderte Verzeishniffe der unterhaben- 
Linien» und Landiwehr- Truppen, und zwar vom 14. und 15. UrmeesStorps nur der PBreußifchen, fobald
	        
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