Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfter Jahrgang (5)

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al3 möglich hierher einzureichen. In den Berzeihniffen der beiden erften Kategorien find die betreffenden Ges 
fechte, im dem dritten Verzeichnig das Datum der Orenzüberfchreitung genau anzugeben. 
Um eine vollftändige Weberfiht zu ermöglichen, find außerdem Berzeichniffe derjenigen Zruppentbeile, 
welhe vor dem 2. März cr. in ranfreich eingerüdt refp. an Gefechten beteiligt gemefen find, ohne indeß 
eine Wahne oder Standarte zu führen, und ferner derjenigen Truppentheile, melde erft nad) dem 2. Mär 
die franzöfifche Grenze Überfchritten vefp. ben deutfchen Boden überhaupt nicht verlaffen haben, mit einzureichen? 
Kriegs - Minifterium. 
Graf v. Roon. 
No. 1627/6. 7L. A.IL a. 
  
Nr. 177. 
Dffigter-Burfen. 
Mi 1 Berlin, den 21. Suni 1871. 
N addem der durch die Armee-Eintheilung vom 11. April d. 9. ( Armee-Derorbmunge Dia Nr. 9 de 1871) 
bedingte Webertritt mehrerer Truppentheile in andere Korps- Verbände nunmehr im Allgemeinen zur Ausfüh- 
rung gekommen ift, bejtimmt das Kriegs-Minifterium, unter Bezugnahme auf die Allerhöhften KRabinets-Ordres 
bom 20. Auguft 1857 und 1. April 1869, fowie auf den Erlot vom 9. ejusd. (97. 4. A.I.a.), daß in den- 
jenigen Sällen, in weldhen Offiziere die Burfhen nicht von ihren refp. Truppentheilen erhalten (passus 2 der 
Alerhöhften Kabinets-Drdre vom 20. Yuguft 1857), eine Ablöfung der ald Offizier-Burfhen Tommandirten 
Mannjöalten Behufs der Ausgleichung zwifchen den einzelnen Armee = Korps nicht ftattzufinden hat. Lentere 
ift vielmehr fucceffive, nah Maßgabe der unter den Kommandirten eintretenden Abgänge, zur Ausführung 
zu bringen. 
Kriegs- Miniftertum. 
Graf v. Roon. 
No. 1139/6. A. I. a. 
  
Nr. 178. 
Dislofation. 
Berlin, den 17. Suni 1871. 
Mit Bas auf die duch Nummer 9 des Armees-Verordnungs-Blattes de 1871 publizirte „Eintheilung und 
Friedens-Dislolation“ wird hierdurch zur Senntniß gebradt, daß das Füfilier-Bataillon des 3. Helfügen In= 
fanterie-Regiments Nr. 83 nad Nüdtehr aus dem Felde mit allen vier Kompagnien nad Arolfen in Garnifon 
gelegt werden wird. 
Kriegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
In Bertretung In Vertretung 
vd. Rarczemsti. v. Haenifd. 
No. 47755. 71. ALa. 
  
Nr. 179. 
Vergütigungs-Säge für Brod und Kourage und Vergütigungs-Preis für den aus Preubifhen Maga- 
jinen an PR Male verabreichten Roggen pro 11. Semefter 1871. 
Berlin, den 21. uni 1871. 
Sn dem peitranm vom 1. Juli bis Ende Dezember 1871 find: 
A. bei den nadhftehend bezeichneten Kontingenten de3 Deutfhen Bundes. Heeres als a etarifntbig, 
fowie für nicht abgehobene tarifmäßige Tourage, ferner für gegen Entgeld gewährte übertarifmäßige 
Nationen und Rationstheile, endlid für überhobene Brod» und Fourage- Beträge, lettere mit dem 
verordneten Zufhuß von 25 %o. 
(Natural:Berpflegungssfeglement für den Tsrieden.) 
B. für den auß Prengiihen Magazinen an Sadetten- Anftalten verabreihten Roggen, 
nach den von den rejp. Kriegd,Minifterten 2c. erfolgten Feltfegungen zu vergüten.
	        
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