Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfter Jahrgang (5)

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Armee-Verordnnngs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium. 
  
3. Sabrgang. Berlin, den 14. Auguf 1871. Nr.18. 
  
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Der vierteljährlihe Pränumerationspreis biefes Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Voftanflalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Erpedition, Kochfitafe 69. 
Bei Lebterer erfolgt auch der Berlauf einzelner Nummern diefes Blattes; der PBreis derfeiben richter fih nach ber An» 
zahl der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit 1 Ggr. 4 Pf. berechnet, falls nicht für einzelne 
Nummern no bejonder® eine Preisermäßigung fefgefegt if. 
  
  
Mr, 250. 
Einführung zweifpanniger PBadwagen bei der Infanterie, 
Ta genehmige hierdurch, daß bei allen Neubeihaffungen von Zruppenfahrzeugen für die Infanterie, der Mir 
am 26. April cr. als Modell vorgejtellte zweilpännige Kompagnie-Pad:Wogen zur Einführung gelangt und daß 
bei den mit diefen Padwagen auszurüftenden Bataillonen der jegt etatsmäßige Dffizier- EquipagesIBagen, fo- 
wie der Bataillond» Patronen: Wagen in Yortfall kommt. Im Uebrigen bat die Konftrultion des gedadien 
Kompagnies Padwagend auch für fänmtliche neu zu bejchaffende zmeifpännige Armee» Sahrzeuge analog als 
Norm zu dienen. 
Berlin, den 26. Suli 1870. 
Milhelm. 
v. Roon. 
An das Kriegs Minifterium. 
Berlin, den 9. Yuguft 1871. 
Borftehende Allerböchfte Kabinete-Ordre wird hierdurd mit dem Bemerfen zur Senntniß der Armee 
gebradht, daß die zmweifpännigen Padwogen bei der Sajonterie in die Stelle der Padpferde und PBadtarren 
treten, und außer den jett auf den Dffigier-Equipages agen und den Padpferden, reip.-in den PBadlarren 
fortzufchaffenden Gegenftänden, aud yo den für jede Kompagnie erfordeilihen Heferve-Borrath an Zilnd, 
nabdel-Batronen 4550 Stüd, in fünf Kleinen PBatronenkaften, aufnehmen. 
Ausgerüftet werden mit diefen Wagen jegt zunädt, jedoch unter vorläufigem Ausfhluß der zur 
Dilupationds- Armee in Trankreich gehörigen Truppen: 
a. fünmtlihe Grenadier- und Musletier-Bataillone, 
b. die Füfilier-Regimenter Nr. 73, 80 und 86, fomwie die Küfilier-Bataillone der Infanterie-Regimen» 
ter Nr. 74 bie 79, 81 bis 85, 87 und 88, weldye zur Zeit fanmtlid noch PBadjärtel führen. 
Eine Neubeihaffung von Karren findet überhaupt — “auch bei der Kavallerie — nit mehr ftatt. 
Kriegs: Ministerium. 
In Bertretung 
Klog. 
No. 306/8 71. A.1. b. 
 
	        
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