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Nr. 251.. on
Einführung des Selbftbefhaffungs- Modus für Kochgeichirre bei den Truppen.
Hr den Mir grhaltenen Bortrag genehmige Ich die Modifizirung ded $. 225 de8 Neglements über bie
Belleidung und Ausrüftung der Truppen im isrieden dahin, dag, nad Aufräumung der zur De vorhandenen
diesfilligen Beftände, Die Kochgefchirre nit mehr au8 den Train-- Depots zu entnehmen, fondern don den
Zruppen felbit zu befchaffen find, wonad dag Kriegs: Minifterium das Weitere zu veranlaflen hat.
Ems, den 13. Juli 1871.
Wilhelm.
An das Kriegs-Minifterium. Graf v. Roon.
Berlin, den 26. Juli 1871.
2 Borftchende Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird hierdurch mit folgenden Bemerkungen zur Kenntniß der
rmee gebradit:
1) Mit der Selbftbeihaffung der Kochgefhirre Tann bei den Truppen begonnen werden, fobald das
Zrains Depot des betreffenden Armee-Korps von den zur Zeit im Beftande befindlihen rejp. auf frä-
here Beftellungs:Drdres noch einzuliefernden Kochgejhirren ‘geräumt worden ift. Bezüglich derjenigen
ZTıuppentbeile, welche in einzelnen Fällen auf die Ontnabm: ihres Bedarfs auß den Zrain-Depots
anderer Armee-KRorps bereits hingewiefen worten find, bleiben jedoch die betreffenden Verfügungen
nod zur Ausführung zu bringen.
2) Bei Prüfung ıefp. Abnahme der von den Fabrikanten zc. eingelieferten Kohgelchirre haben die Truppen
genau nah Draßgabe der unterm 20. Juni 1863 emanirten VBorfchriften zu verfahren. Yür Diejeni-
gen, welche diefe Vorfhhriften nicht befigen, ift der Bedarf an Eremplaren hierher anzumelden.
3) Sofern in einzelnen Garnijon:Orten geeignete Bezugsquellen für Kochgefhirre nicht vorhanden find,
gaben die Intendanturen den Truppen auf Verlangen die Fabrikanten, welche fih bißher bei den
teferungen ald zuverläifig bewährt haben, nambaft zu madıen.
4) Mit der VBorräthighaltung reip. Auffrifhung des Bedarfd an Kochgefchirren für die Schreiber bei den
höhbereren Kommandobehörden und für den BelagerungdsTrain, für welden legteren, wie bisher der
Bedarf
mit 1600 Infanteriesochgefchirren beim 1 Urmee-Korps .
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7 800 3 s 2 8 s s
aufınbewahren ift, find nah dem Ermeffen der Königlihen General- Kommandos einzelne Truppen:
theile zu beauftragen.
" Kriegs: Minifterium.
Im Auftrage
v. Schmeling.
No. 1010/77. M. OD. 8.
Nr. 252,
Gewährung don Miethsentihadigung an verheirathete oder einen eigenen Hansfttand führende altine
Difiztere nnd jerbisberehtigte Militair-Beamte der DOlkupations- und immobilen Armee.
Ta) beftimme hiermit:
1) Den verheiratheten oder einen eigenen Hausftand für die ihnen angehörigen tamilien führenden aktiven
Difizieren und fervisberedhtigten Beamten der DOfkupationd- Truppen in Franfreid if, in dem den
obmwaltenden Berhältnijfen der Megel nad entfprehenden Sale, daß fie ihre Kamilten in der Heimath
urüdlafien, von dem Friedenfhluß ab für die Dauer ihrer Berheiligung an der OMupation die
tiethaentfchädigung ihrer legten Heimatb8-Garnifon unter Anrehnung der etiva burd; das Reglement
von 13. Auguft 1855 bereitd gezahlten ServisUnterftügung zu gewähren.
2) Den verheiratheten, refp. einen eigenen Haußftand für die ihnen angehörigen Bamilien führenden aktiven
Difizieren und jervisberehtigten Militatr-Beamten, welche während des Kriegäzuftandes ihre Garnifon