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Demgemäß find penfionirte refp. mit Penflon zur Diepofition geftellt Militair- Aerzte biefer Kate:
gorie Tontraltlih zu engagiren, und erhalten nicht das Gehalt der Stellen zc. fondern Diäten in Grenzen
der ad Beilage 42 der Yeld-Sanitäts-Inftrultion für ontrattlid engagirte Civil-Werzte normirten, refp. durd
die Allerhödhfte Drdre vom 25. Auguft cr. — Armee» Berordnungs- Blatt Nr. 17 — entfprehend erhöhten
Marimaljäge.
Die eltftellung der Diätenfäge nah Maßgabe der Verwendung der betreffenden zum Dienft heran
gezogenen penfionirten Militairs Aerzte bleibt dem flellvertretenden General-Arzt überlafien, welder nad $. 92
der Inftruftion für den Sanitätsdienft im Tyelde die Engagements abzufchließen hat.
Die Penflonen und die Benfions-Erhöhungen find nur für die vollen Monate auf die Diäten in
Anrehnung zu bringen.
Kriens - Minifterium.
Yn Vertretung
Klop.
No. 1105/11. 70. M. M. A.
Nr. 6.
Behälter der Mitglieder des Sanitäts-Korps.
Berlin, den 4. Jannar 1871.
Das Kriegs-Minifterium flieht fih veranlaßt, zur Bermeidung von Gehalts-Ueberhebungen darauf aufmerk«
fom zu maden, daß di: Mitglieder des Sanitäts-Korps_hinfichtlic der Ochälter ıc. nad $. 3 des Geld.
verpflegungssReglements für die Armee im Kriege wie die Offiziere zu behandeln find. Die Beilage 91 zum
Mobilmadhungs- Plan ergiebt Ipegielt, welde Gehaltsfäge an fie gepadit werden, und die 88. 3 und 53 Theil I,
8. 124 ibid. fowie 8. 14 und 15 Theil II des citirten Neglements enthalten die Seflfegungen über die Kom-
petenzen derjenigenn Mitglieder des Sanitäts-Korpe, welden eine höhere als die ihrer Charge entfprechende
Stelle Übertragen wird.
Kriegs: Minifterium.
Ya Vertretung
Klop.
No. 2200/12. 70. M.M. A.
Nr. T.
Nahtweilungen Über die Anfammeniehung der Erfah: Trnppentheile.
Hweitung 30] Iehung 1 Sn “ 4. Januar 1871.
Das Kriegs: Minifterium beftimmt hierdurh mit Bezug auf die Erlaffe vom 12. Dltober pr. (368/10 A. I. a.
ArmeesBerordnungs- Blatt Seite 150) und vom 24. November pr. (874/11 A. I. a. Armee» Berordnungs-
Blatt Seite 175), daß fämmtlihe Erfag:Truppentheile am 10. Yanuar cr. wiederum Nachmeifungen über
ihre Sufammenfegung nah dem auf Seite 153 des Armee-DBerordnungs:Blattes abgedrudten Schema in zwei
Eremplaren aufzuftelen, und das eine unverzäglid an die Urmee- Abtheilung A des Allgemeinen $riegs-
Departements da8 andere aber an die vorgefettte Kommando-Behörde unter Souvert einzureichen haben.
Bei der Aufftelung find die in den beregten Erlaflen getroffenen Beftimmungen genau zu beaditen,
and Überdies mit rother Tinte in die für Unteroffiziere beftimmten Aubrifen die Badlen der offipierdienft-
thuenden Unteroffiziere einzutragen, wobei jedoch eine Abrechnung diefer rothen Zahlen von ber Gefammtziffer
der betreffenden Kolonnen nicht flattzufinden hat.
Kriegg-Minifterium.
In Bertretung
Flop.
No. 164/1. A. I. a.
Nr. 8.
Anerkennung höherer Lehranftalten als Opmnaften reip. Real Aulen I. Drbnung.
nv Dranf sun » Pearl den 15. Dezember 1870.
N ah einer Mittheilung des Königlihen Minifteriums der geiftlichen 2c. Angelegenheiten find