Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfter Jahrgang (5)

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die 3, Esladron 2. Heffifchen Hufaren - Regiments Nr. 14., bei ihrer Rüdlehr aus dem yelde 
nad) Rotenburg, 
au verlegen ifl. — Das Kriegs-Minifterium bat hiernach das Weitere zu veranlaffen. 
Wiesbaden, den 5. Auguft 1871. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Minifterium. Oraf v. Roon. 
Berlin, den 13. Auguft 1871. 
Borftehende Allerhöchfte Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebradt. 
Kriegs - Minifterium. 
Straf v. Roon. 
No. 981/8. A. 1. a. 
  
Nr. 272, 
Abhaltung der diesjährigen Herbfi-Kontrol-Berfammlungen und Einreihung der Rapporie bon Deu 
Offizieren und Moannfchaften des Beurlaubtenftandes pro II. Semefter 1871. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Ich hiermit, dag Mir die Napporte von den Offizieren und 
Mannichaften ded Beurlaubtenftandes pro II. Semefter 1871 bereitd? om 1. November cr. eingereicht werden. 
Das Kriegd-Minifterium hat demgemäß das Erforderliche zu veranlaffen. 
Wiesbaden, den 5. Auguft 1871. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Minifterium. Graf v. Roon. 
Berlin, den 16. Auguft 1871. 
Borftichende Allerhöcfte Kabinets-Drdre wird mit nachftehenden Ausführungs»Beitimmungen zur 
allgemeinen Stenntniß gebracht: 
1) Die diesjährigen Herbft-Kontrol»-Berfammlungen find derart anzuberaumen, daß der Ablhluß der 
Rapporte von den Dffizieren und Maunfchaften des Beurlaubten» Standes pro II. Semefter 1871 
am 5. Dftober cr. erfolgen Tann. . 
Demgemäß ift die Feltitellung der Termine für beregte Fontrol-Berfammlungen zu befchlen- 
nigen und Beranlaflung zu treffen, daß diejelben rechtzeitig und allgemein befannt werden. 
Die Kommando-Behorden werden ferner ermächtigt, erforderlihen Falls bei Feftftellung qu. 
Termine ausnahmsweife von der eltfegung des 8. 454 der Verordnung, betreffend die Organi- 
fation der Landwehr-Behörden zc. vom 5. September 1867 abzumeidhen, wonady an Sonntagen Fon- 
trol- Berfammlungen nur nad erfolgter Einigung der betreffenden oberen PBrovinzials Behörden zc. 
abgehalten werden dürfen. 
2) Zum 10. Dftober cr. find demnädft die NRapporte von den Dffizieren und Mannfhaften deB 
Beurlaubtenftande8 pro II. Semefter 1871 den Linien: Infanteries Brigade» Konmgndo® und zum 
20. Dftober cr. den General-Kommandos zu überjenden. 
Die nad Schema 14 C. c. am Schluß beregten RapportS angeordnete Balance ift gegen den 
legteingereichten pro I. Semefter 1870 zu ziehen. 
Die in Bolge friegsminifterieller Verfügung vom 5. Juni cr. — 3024/5 A. I, a. — zur 
Neferve reip. Kandwehr des Eifenbahn-Bataillond entlaffenen Mannicaften fommen bei denjenigen 
Zruppengattungen, welden fie früher angehörten, in Abgang. Ihre Zahl ift vorläufig für den ganzen 
Rorp6. Bezirk N unmarife am Fuße des Napports refp. auf deflen Rüdfeite (nad Chargen gejondert) 
anzugeben. 
3) Bei Öelegenheit der ad 1 gedachten Kontrol-Berfanmlungen ift gleichzeitig da8 Ausfcheiden der Jahr- 
gänge 1854 bi8 inkl. 1857 aus der Landwehr, beziehungsmweife der Webertritt der Jahrgänge 1863
	        
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