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und 1864 zu legterer zu regeln, jo daß entipredhend $. 575 oben erwähnter Verordnung in den ad 2
beregten Rapporten derjenige Beftand nachgemwiefen wird, welder fit beim Sahresfhluß beransftellt.
4) Die Truppentbeile haben, bei den bevorftehenden Entlaffungen zur Neferne die in den Beurlaubten-
Stand übertretenden Mannfhaften anzumeifen, fi fpäteftens innerhalb at Tagen nad der
Entlaffung bei dem Bezirld-TFeldwebel des von ihnen gewählten Aufenthaltsortes anzumelden, den«
jelben andy die Geftellung zu den diesjährigen nad Borfiehennem früher als gemöhnlid, ftattfindenden
Kontrol: Berfammlufigen felbit für den al zur firengfien Pfliht zu maden, daß eine befondere
Drdre zur Beimohnung derfelben ihnen nicht zugehen follte.
5) Bon Anberaumung der im diefleitigen Erlaß vom 14. März cr. ad Nr. 294/38 A. I. a. — Urmee-Ber-
ordnungs» Blatt Wr. 6 pro 1871 — in Ausficht geftellten außerordentlihen Kontrol - Berfammlung
wird unter den inzwifchen veränderten Verbältniffen Abftand genommen.
Kriegs-Miniftertum.
Graf v. Roon.
No. 930/8. A.I a
Nr. 273.
ARahweifungen, betreffend die Schulbildung der im Laufe des Griagjahres 1870/71 eingeftellten
Mannihaften.
Berlin, den 11. Auguft 1871.
Es wird hiermit beftimmt, daß die Nacjmweifungen, betreffend die Schulbildung der im Laufe des Erfap-
jahres 1870/71 eingeftelten Mannfchaften, nunmehr zum 1. Dftober d. 9. hierher einzureichen find.
” Kriege-Minifterium.
In Auftrage
Klop.
No. 899/77. 71. A. 1.a
Nr. 274.
Anwendung des Metermaßes bei allen Neu-Einkellungen vom 1. Dltober 1871 ab,
Berlin, den 12. Wuguft 1871.
Unter Bezugnahme auf die durdy diesfeitinen Erlaß vom 29. Juni 1870 — Armee » Verordnungsblatt Nr.
12 pro 1870 — publicirte Allerhöchfte Kabinets.Drdre vom 17. defielben Monats, betreffend Anwendung des
Metermaßes. beim Militair » Erfag - Gefchäft, beftimmt das Kriegs -» Minifterium biermit, daß bei allen Neu-
Einftellungen Sreimiliger zc. nunmehr gleichfalld ausfchlieglih das Metermaß zur Anwendung zu bringen und
demgemäß aud die Liftenführung entfpredhend zu modificiren- ift.
Insbefondere wird in leßterer Beziehung auf Pafjus 2 und 4 Eingangs gedachten Crlafies zur
Nahadhtung aufmerklfam gemadt. .
Kriegs-Minifterium.
Im YUuftrage
Klo.
No. 1033/77. 71. A.1. a.