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fllmmungsortes zugleih die Ermächtigung erhalten, auf Aellamation der Adreflaten die Sendungen portofrei
zu verabfolgen, rejp. da8 erhobene Borto zu erftatten, fobald das Eouvert des Begleitbriefes vorgelegt und
der Nahmeis geführt wird, daß der Inhalt des Paders in Eivilkleidern zur Entlaffung kommender Seferviften
oder Landwehrmänner befteht.
Die Erftattung des. Portos wird auch in Betreff derjenigen Badete mit Eivilkleidern erfolgen, welche
bereit8 dor Erlaß der betreffenden Verfügung an die Boftanftalten abgefandt worden find.
Kriegs-Minifterium. Milttair-Defonomie-Departement.
vd. Begefad. Hammer.
No. 1567/12. 70. M. 0.D. 3.
Nr 18.
Gefundene Gegenftände.
Berlin, den 29. Dezember 1870.
&; find auf den Bahnhöfen gefunden und der Erfag> Abtheilung des Brandenburgifhen Train » Bataillon
Nr. 3 bierfelbft zur Aufbewahrung Überwiefen:
ein neuer InfanteriesOffizier-Helm,
ein Bleh mit der Kriegd-Dentmünze von 1864, dem Alfenkreuz, dem Düppelfreuz und dem
Erinnerungsfreuz don 1866,
vier Bleche mit dem Crinnerungsfreuz von 1866,
ein Died niit Band ohne Kreuz von 1866 und
ein Erinngrungsfreuz von 1866 ohne Bicdh,
fomwie verfhhiedene Tabadöpfeiffen und Notizbilder.
Die betreffenden KLigenthiimer werden aufgefordert, fi wegen Rüdgabe der vorbezeihneten Gegen-
ftände an die genannte Erfag-Abıheilung zu menden.
Kriegs-Minifterium. Militair-Delonomie-Departement.
v. Begejad Hammer.
No. 194/12. M. 0.D. 3.
Nr. 19.
Erhöhung der Büreangelder für diejenigen mobilen geRungs- Nrtillerie-Abtheilungen, weile aus mehr
old A Kompagnien beftehen.
Berlin, den 30. Dezember 1870.
Die das Bireaugeld betreffende Bemerkung zu III in der Beilage 78 zum Mobilmahungs-Plan findet auf
fämmtlidhe mobile Feftungs-ArtilleriesWAbtheilungen, welche aus mehr ald A Rompagnien beitehen, Anwendung.
a Militair-Delonomie-Departement.
v. Begelad. Hammer.
No. 942/12. 70. M.O.D.3
Nr. 20.
Bertheilung bon 61 Eremplaren der Militair-Literatur-Zettung für das Jahr 1871.
Berlin, den 31. Dezember 1870.
Das Kriegs-Minifterium hat für das Jahr 1871 wiederum auf eine Anzahl von Eremplaren der Militair;
Literatur Zeitung fubffribirt und ift angeordnet worden, daß die Ueberfendung an die betreffenden Behörden zc.
— den, während des mobilen Berhältniffes nicht in Bunktion verbliebenen, nad deren Wieder-Zufammentreten —
dDirelt duch die VBerlags-Buchhandlung nad) Maßgabe des nachftehenden Bertheilungsplans ftattfindet.