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Bemerkungen.
1) Die vorftehend aufgeführten Beträge erhöhen fih in Folge der während des mobilen Berbältnifies
eingetretenen Ermäßigung des Yöhnungsbeitrages zur Beihaffung der Diittagsloft, auf die Zeit bie
zum Eintritt der allgemeinen Demobilmahung der in die Heimath zurädfehrenden mobilen Feld-
truppen refp. mit dem Wiedereintreffen der legteren in den Garnifonen um refp. je 3 Preußifche,
21, Sähfiihe, 4% Medlenburgifhe Pfennige und 7, Heflifhe Kreuzer;
2) Die während des mobilen Zuftandes erfolgten ertraordinären Bewilligungen an Berpflegungszufhuß
werden durch die vorftehenden FFeftfegungen nicht alteritt.
Diefelben Tommen jedod, nad Maßgabe des diefjeitigen Erlaffes vom 14. März c. (Nr. 597/3 71
M. O0. D. 3), mit dem Eintritt der allgemeinen Demobilmadung der in die Heimath zurüdlehren-
den mobilen Teldtruppen refp. mit dem Wiedereintreffen der Regteren in den Garnifonen in Wegfall.
3) Die Beröffentlihung der Berpflegungszufhuß -» Beträge für die Oarnifonen im Bereiche des 7., 9.
und 10. Armee-Korps pro 2. Quartal bleibt vorbehalten.
Kriegs-Minifterium. Militair-Defonomie- Departement.
vd. Begelad. Roellner.
No. 10133. M. O.D. 2.
Tr. 84.
Einreigung der Meberfiht, betreffend die Zufammenfegung der Truppentheile ze. bei der Demobil-
madung reip. Reduktion.
Berlin, den 27. März 1871.
Mitten Iriegaminifteriellen Erlafies vom 23. Februar d. 3. (Nr. 952/2. 71. A.L a.) ift ein Schema zur
Ueberficht, betreffend die Infammenfegung der Trupentbeile 2c. bei der ‚Demobilmahung refp. Reduktion unter
der Anweifung zur Ausgabe gelangt, daß deifen Ausfillung und Einfendung an das Friegs-Minifterium auf
dem Inflangenmwege zu erfolgen bat, fobald die Demobilmahung oder Nedultion der betreffenden Formation
verfügt worden ift.
Für Erfag-Truppentheile tritt mithin der Zeitpunkt zur Einreihung der qu. Eingabe erft mit der
Demobilmadhung der bezüglichen Feld-Truppentbeile ein.
In Yolge mehrfacher unzeitgemäßer Einfendungen qu. Ueberfiht dur Erfat-Truppentheile werden
diefelben ausdrüdli darauf hingewielen, daß die beregte Eingabe zur vorangegebenen Zeit der Eingangs
bezeichneten Verfügung entfprehend vorzulegen bleibt.
Rriege-Diinifterlum. Allgemeines Kriegs Departement.
08.
v. Karczemsti.
No. 393/3. 71. A.I.a.M.
85.
Bertheilung einer patriotiihen Gabe für Beteranen aus den Teldzügen de 1813/15.
Berlin, den 17. Mär; 1871.
Aus der zur Iubelfeier des 17. März 1863 dargebradhten, verzinslic angelegten Gabe eines ungenannten
Batrioten, im Betrage von 5000 Thlen. werden alljährlich circa 600 Thlr. zur Unterftügung von Beteranen
— Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten — au8 den Teldzügen von 1813/15 verwendet, und zwar, was die
legtgedadhten Kategorien betrifft, in der Weile, daß 19 Individuen bis dahin, mo das obenermähnte Geldge-
fhent abforbirt fein wird, je 24 Thle in halbjährlihen Raten A 12 Thr. in den Monaten März und Sep-
tember jeden Jahres erhalten.
Demgemäß find gegenwärtig wieder an nadhbenannte Veteranen
1) Heinrich Amann zu Stettin,
2) Zohann Martin Sommerfeld zu Bürgerbrud, Kreis Landsberg a./W.
3) Michael Rihau zu Alt-Chriftburg, Kreis Mobrungen,
4) Simon Laurinat zu Groß-Tumpönen, Kreiß Tilfit,