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Wildungen und Nenndorf, wobei bemerkt wird, daß die in anderen Eorp8-Bezirken garni
Det dt abfommandirten XZruppentheile eines Corps auch auf die Badeorte jener Bezirke
angemwiefen find.
Außerdem Lönnen für Leute aus allen Bezirken nod nadhbenannte Heilquellen, fofern die
felben für einzelne PBarienten ärztlicherfeit8 als vorzugsimeife mwohlthätig eradtet werden, benugt
werden, nämlid:
eippfpringe, Pyrmont, Ems, Langenfhwalbad, Münfter a/Stein, Ereuznah und Wick
aden.
3) Den Bade-Üıteften der ordinirenden Aerzte if, wenn der Patient an der betreffenden Krankheit im
Razareıh behandelt wurde, ein Auszug aus dem Sranken-Gournal, im andern alle eine Srankheite
ejhichte beizufügen und Fönnen die bezüiglichen Angaben zur Vermeidung eines befonderen Edhrift-
üds in das ärztliche Arteft felbft aufaenormen werden; ob bereit8 früher Badesfuren gebraudt,
refp. mit welhem Erfolge, haben die Dlilitair-Werzte ausdrüdlich anzugeben.
In denjenigen ällen, in melden ärztlicherfeits von dem vorgefhhlagenen Bade allein und
ausichlieglih ein günftiger Erfolg erwartet wird, fo daß demfelben ein auderes Bad nicht fubftituirt
werden kann, ift foldhe® in dem Xtteft ausdrüdlih zu bemerken. als eine beftimmte Surperiode
refp. Yabreszeit fir einen Batienten al® ungeeignet cradtet wird, muß das Atteft ebenfalls eine
nähere Angabe hierüber enthalten.
4) Die Anmeldungen der zur Badelur zuzulaffenden Mannfchaften, belegt mit den ärztlihen Attejten
und Nationalen, find von den Truppentheilen und Landwehr: Bezirls-Rommandos, reip. wenn die
Patienten fih no im Lazareth befinden, von den betreffenden Königlihen Lazaretb-Kommilfionen
zu den möglichft frübzeitig feitzuftellenden Terminen in vorfhriftsmäßiger Weife an die Königlichen
Seneral:Fommandos refp. General:Goudernements einzureihen. Die legteren werden, nad Prüs
fuug der ärztlihen Attefte durch die Corps-Oeneral:Xerzte, Über die Zulaffung entfheiden — mobei
mit Nüdficht auf dem zu erwartenden großen Andrang zu den Bädern eine firenge Controle der
Anträge geboten erjcheint, — refp. die genehmigten Seluce denjenigen ftellvertretenden ©eneral:
Kommandos, zu deren Reflort die betreffenden Bäder gehören, zur weiteren Veranlafjung zufenden,
— fo daß alfo fänmtlihe Eingaben
für das Sool- und Seebad Kolberg bei dem Königlichen ftellvertretenden General » Kommando
2. Urmee-Corps,
für ZTeplig bei dem des 4. UArmee-Corps,
für Warmbrunn bei dem des 5. Armee»-Corps,
für Salzbrunn, Landed, Königsdorf-Faftrezgemb und Heinerz bei dem des 6. Armee-Gorps,
für Deynhaufen. Lippfpringe, Bormont und Wildungen bei dem des 7. ÜUrmee-Corps,
für Aachen, Neuenahr, Münfter a,Stein und Ereuguah bei dem des 8. Armee-Eorps,
für da8 Soolbad Lüneburg, Nehburg und Norderney bei dem de8 10. ArmeesCorpg,
für Wiesbaden, Nenndorf, Ems und Langenfhmwalbad bei dem des 11. Armee-Korps
zu concentriren.
Die zulegt genannten Königlihen General-Kommandos werden ergebenft erfudht, nad An.
börung des General-Ärzte8 und der Provinzial:Intendantur, — welde Ießtere mit den an den
betreffenden Badeorten nöthigen Einrichtungen beauftragt if, — die Vertheilung der für die ein-
zelnen Bäder angemeldeten Mannfcaften anf die ganze Badezeit refp- auf die einzelnen Kur: Ber
rioden tin zu übernehmen, die Einberufungen zu verfügen, beziehungsmeife die andern König.
lien General:Kommandos mit Nahricht Über die Übfendung zc. der Leute zu verfehen.
Bei der Bertbheilung auf die Kur-Perioden wird auf nachträglich eingehende Gefude zn
rechnen fein.
5) Diejenigen ausnahmsweifen Fälle, in melden entweder einer der oben genannten, aber für den
betreffenden Corp8- Bezirk oder allgemein nicht zur Dispofition ftehenden Surorte oder ein oben
nicht genannter, zur Aufnahme von Militair® nicht eingerichteter Kurort al8 ausfhließlich geeignet
angegeben wird, find im alle, daß die betreffenden Borfhläge durch den General-Arzt gebilligt
werden, der MilitairMedizinal-Abtheilung des SKriegs-Minifteriums zur Entfcheidung vorzulegen.
6) Die nöthigen Anordnungen in Betreff der Sammlung refp. Vereinigung der nad den Badeorten
abgebenden refp. von da zurüdtommenden Leute in militairifhe Transporte, fowie in Betreff der