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. Die Beftimmung ad 4 findet analoge
- 5b —
, Ob al&dann die nadträglihe Cinbeorderung der ad 4 gedachten
Mannfdaften ftattzufinden hat, wird das Kommando der Klotten-
Stamm-Divifion auf bezüglide Anfrage des heimathlihen Landivchr-
Bezirts-Kommandos in jedem einzelnen gel beftimnien.
2 nmendung auf diejenigen
Seeleute, welche eine deutfche Navigations. Schule oder damit ver:
bundene Schiffsbau: Schule befuchen. Diefe Dannfdaften find er-
forderlihen Falle aud) von den Kontrol-Berfanynlungen zu entbinden.
8. 65.
tiftenführung und Rapportiwefen.
. In den iften find die Mannfchaften des Beurlaubtenflandes der
an ihrer Beftinmung gemäß, in folgende Abtheilungen getrennt
zu führen:
A. Dannfcaften der Blotten Stamm. Divifion;
B. Mannschaften der Werft-Divifton:
a. Mafchinen-Fompagnie
b. Handmerle-Rompagnie.
C. Monnfhoften ded See- Bataillon;
D. Mannfdaften der See-Artillerie.
In die Heimathe » Kontrole find von den vorftehenb unter
A und B geführten Mannfchaften nur diejenigen zu Übertragen,
refp. zu überweifen, welhe im legten Jahre ihrer Weferve- refp.
Stewehr-Berpflihtung ohne Dißpens, beziehungsmweife unentfhuldigt
bie Rontrol,Berfammlung verfäumt oder einer Einberufungs: Ordre
zum Dienft keine Folge geleiftet haben und noch nicht zur Unmel-
dung gelangt find.
. Dad Kommando der Flotten-Stamm«Divifion erhält zum 1. Januar
direlt von den Sandwehr- Begirtd, Rommanden fummarifche Nadymwei:
jungen aller in deren Kontrole befindlicher DMannicaften des Beur-
laubtenftande8 der Marine nah Schema 17, auß denen gleichzeitig
die Zahl der Abungspflihtigen refp. zur Webung disponiblen Dann:
fhaften erfihtlidy ift.
Auf Grund der vorberegten Nachmweifungen repartirt daß Som-
mando der Flotten-Stamm»Divifion den Bedarf an Uebungß- Dann»
fhaften für das laufende Jahr auf die einzelnen Bataillond. Bezirke
und läßt demnädhft die bezüglichen Feilfepungen binfidhtlih Einbe:
rufung ac. derfelben den Fandmehr. Beziris Kommandos bis zum
15. fsehruar zugeben.
. Oleihzeitig mit den vorftehenb erwähnten Nachmweifungen find dem
Kommando der fylotten-Stamm.Diviflon namentliche Fıflen der im
Beurlaubtenflande des Heeres vorhandenen, auf Danıpfidiffen aus:
rbildeten Mafchiniften und Heiger — und zmar in NReferoe und
andiwehr getrennt, und in jedem diefer Dienftverhältniffe nad Außs
bildung auf See- und luß-Dampfern gefondert zu überfenden. —
Eoentl. find Bacat- Anzeigen einzureichen.