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Armee-Verordnungs-Dilatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium.
6. Zahrgang. Berlin, den 24. März 1872. Nr.®.
Bebrudt und in Kommiffion bei €. ©. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuhhandlung, Kochftraße 69-
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Der vierteljährlihe Pränumerationspreis diefes Wlattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt Tann werden: auferhalb bei ben
oftanftalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Erpebition, Kodftrafe 69.
Dei Lehterer erfolgt auch der Verlauf einzelner Nummern diefes Vlatted; der Preis derfelben richtet fih mad) der Anzahl
der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabei mit 1 Sgr. 4 Pf. berechnet, falls nit filr einzelne Nummern
noch befonders eine Preisermäßigung feitgefegt ift
Nr. 131.
Grrigtung einer Injpeltion der Infanterie» Schulen.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Sch die bißher mit der Leitung der Unteroffizier- Schulen betrauten
KRommando-Behörden ded Garde:Korps von diejem Verhältniffe entbinden und beflimme, daß die Unteroffizier
Säulen und außerdem die Milttair-Schieß-Schule einem befonderen Infpefteur in dem Range, mit den Kom»
petenzen und der Disziplinarfirafgewalt eined Brigade, Kommandeurd unterftellt werden und derfelbe zugleich
in die Bunltionen des militairifchen Direltorß bei der Central» Turn-Anflalt zu treten hat. Dem Inipelteur
find 1 Adjutant und 2 Schreiber zuzutheilen. — Diefe neue Inftitution hat die dienftlihe Benennung „SIn-
{peltion der Infanterie- Schulen“ zu Iahzen und ihren Sig in Berlin zu nehmen ac. . — Das Kriegs: Minfterium
hat hiernady daß meiter Erforderliche zu veranlaflen.
Berlin, den 28. Februar 1872,
Milbelm.
An das Kriegd-Minifterium. Oraf v. Roon.
Berlin, den 18, März 1872.
BVorftehender Auszug aus der Allerhödjiten Kabinets,Ordre von 28. Februar c. mird mit dem Be
merken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß weitere Beftimmungen nachfolgen und der Tag belannt gemadit
werden wird, mit welchen die betreffende Inflitwtion in Funktion tritt.
iegö- Minifterium.
Im Auftrage
v. Stichle.
No. 92/
Nr. 132.
Diesjährige Truppen-lebungen.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Ich in Betrefj der dießjährigen Truppen-llebungen Nahftchendes:
1) Hinfihtlih der Uebungen ded Garde-Korps hat das General:Kommando Borfchläge einzureichen, to:
ei jedoch auf möglichite Koften-Erfparnig Ritdficht zu nehmen if. Daß 3. Garde-Regiment zu Fuß
und das 4. Garde Örenadier:Regiment Königin haben an den nadı Dlaßgabe der nachfolgenden Be-
flimmungen anzuordnenden lebungen des 10. refp. des 8. Urmee:Korps nad) näherer Anordnung der
betreffenden General-Kommandos ‘Theil zu nehmen.