Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

Berlin, den 28. März 1872. 
Borftehende Allerhöhhfte Ordre wird mit dem Bemerlen bekannt gemadt, daß Offiziere des Beur- 
laubtenftandes, welche während des Feldzuges 1870/71 bei Garnifon-Zruppentheilen oder Adminifirationen ıc. 
oltin gemelen find, ihre Qualififation zur Beförderung Hiernad erft durch eine Dienftleiftung bei einem Truppen» 
theil ded ftchenden Heeres darzulegen haben. Ausgenommen hiervon bleiben indeß diejenigen Offiziere beregter 
Kategorie, welche früher mindeftend zrei Jahre im ftehenden Heere gedient haben und demgemäß auf Grund 
der Seffepunge in den 88. 10 und 19 ad 3 der Verordnung, betreffend die Dienftverhältnifie der Offiziere 
des Beurlaubtenftandes vom 4. Juli 1868 zur Beförderung zu Premier-Rieutenants ohne befondere Dienft- 
leiftung vorgefhlagen werden dürfen. 
&3 werden ferner durdy obige Allerhöchfle Drdre die feltfegungen vorberegter Verordnung bezüglich 
der von den Dffizieren des Beurlaubtenftandes der Artillerie und Pioniere vor ihrer Beförderung zum Saupt. 
mann abzulcgenden Prüfung nicht berührt. 
  
Kriegs: Minifterium. 
Graf v. Roon. 
No. 765/83. A.Il. a. 
Nr. 159. 
Diesjährige Neferben-Entlaffung und die Relruten-Einftelung pro 1872,73. 
1. Au Grund des 8. 6 des Gefeges über die Verpflihtung zum Kriegsdienfte vom 9. November 
1867 beflimme Ich hiermit, daß kei den zur Dllupationd-Arniee gehörigen Truppentheilen, refpective 
deren Erfag-Truppentheilen, Wannfhaften des Sahrgangs 1869 über den allgemeinen Entlafun 8. 
Termin der Referven im Herbft diefes Jahres hinaus, als nothimendige Verflärktung im Dienft be 
halten werden Dürfen, foweit dieß zur Erreihung der etatsmäßigen Stärken erforderlich if. Die 
betreffenden Mannfaften find demnädft während ihres Meferve » Verhäftniffes nur noch zu einer 
Uebung verpflichtet. Das Kriegs. Minifterium hat hiernady das Weitere zu veranlaffen. 
Berlin, den 21. März 1872. 
Wilhelm. 
An das Kriegs: Minifterium. Graf v. Roon. 
I. In Gemäßpeit des Seiense über die Berpflihtung zum Kriegsbienfte vom 9. November 1867 be- 
finne Sch bierdurd in Betreff der diesjährigen Keferven » Entlaffung und der Einftellung ber Re- 
uten pro 1872,73 da8 Folgende: , . 
1. Bezüglich der zur Dflupationd- Armee gehörigen Truppentbeile, fomie hinfichtlih Refrutirung der 
immobilen Ravallerie-Regimenter behält es bei den Feltfewungen Meiner Drdred vom 28. v. und 
7. d. M., fowie Meiner anbermweiten DOrdre von: heutigen Tage, Jen Bervenden. 
Ym Uebrigen findet die Entlaffung der Referven bei denjenigen tuppentheifen, melde an ben 
Herbftübungen Theil nehmen, am erften, fpäteftend zweiten Tage nah Beendigung derfelben, bezm. 
nad) dem Wiedereintreffen in ben Garnifonen, bei der Feltungd,Artillerie am erften, fpäteftenß 
zweiten Tage nadı Beendigung der Scießübungen, refp. nad dem Wiebereintreffen in den Gar« 
nifonen, bei den übrigen Truppentheilen am 30. Auguft diefes Jahres ftatt. 
Die Trainfahrer zu balbjähriger Ausbildung find, fomweit über diefelben nicht Seiten® der 
Train Infpektion Behufs Ablöfung ber älteren Srain-Dtannfiaften der Dflupationd.Armee dis. 
ponirt wird, zum 1. November d., bezw. 1. Mai f. 3, und die Delonomie » Handwerker zum 
1. Dftober d. 3. zu entlaffen. 
Zu den ad 2 angegebenen Terminen find ferner von den betreffenden Truppentbeilen der Infan- 
terie, der Fäger, der Artillerie, der Pioniere, des Eifenbahn>Bataillond und des Trains foviel 
Deannfhaften zur Dispofition zu beurlauben, daß Relruten in nachftehend bezeichneter Zahl ein- 
eftellt werben lönnen: 
4. & find pro 1872/73 einzuftellen: 
I. Zum Dienft mit ber Waffe: 
a. bei den älteren Garde-Infanterie-Megimentern pro Bataillon 230 Relruten, 
b. bei den zum 15. Armec-Rorpß gehörigen refp. im Bezirk gedachten Armee » Korps dislocirten 
Sinfanterie-Regimentern pro Bataillon 210 Relruten, 
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