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bei den Real-Anflalten zu Eflingen, Reutlingen und Stuttgart diejenigen Schüler, welche bie Klaffe VII,
bei der Real-Anftalt zu Alm diejenigen, welche die laffe VIIb, und bei der Meal-Anftalt zu Heilbronn
diejenigen, welche die Klaffe VI abfolvirt haken,
Die Prüfungs-FKommiffionen für einjährig Freirillige haben obige Beftimmungen bei Prüfung der
Seitens Wiürtteinbergifher und Badifcher Lehranflalten ausgefteltten Beugniffe über die mwillenfhaftliche Quali
filation zum einjährig freimiligen Mititairdienft zu beachten.
Der Kriegs: Minifter. Der Minifter des Innern.
Im Auftrage In Vertretung
v. Stichle Bitter.
K. M. No. 289. 3. 72 A. I. M.d.J. I. M. J. 2955.
Nr. 161.
Nahwelfungen, betreffend die Schulbildung der in die Londarmee eingeftellten Mannfhaften.
Berlin, den 28. Mär) 1872.
Das Kriegs, Meinifterium fieht fi) veranlaft, darauf aufmerlfam zu machen, daß in die Seitens der General-
Kommandos des Garder, 1. bis 11., 14. und 15. Armee-Korps alljährlih zum 15. Juni einzureihenden
Nahmeifungen über die Schulbildung der bei den Truppen der Randarmee im laufenden Erfapjahre einge
telten Mannfchaften nur die Breußi [den StaatBangehörigen aufzunehmen find. Gleichzeitig wird hiermit
beftimmt, daß in der bezüglichen Rubril die einzelnen Hegierungd: ac. Bezirke in der ud nadjftchende
Reihenfolg, der Provinzen ac.
reußen, Brandenburg, Bommern, Pofen, Schlefien, Sadhfen, Schlesmwig-Holftlein, Hannover, Weft-
phalen, Heffen-Noffau, Aheinprovinz, Hohenzollernfche Lande, Jadegebiet und Herzogthum Lauenburg
angebeuteten Drdnung aufzuführen find.
Kriegs: Minifterium.
vaf v. Roon.
No. 844/3. 72. A.L a.
Nr. 162.
Chiehpramten für Artillerie.
Steh nö Berlin, ben 30. Mär, 1872.
Die zum Meglenient über die Gcldverpflegung der Truppen im trieben gehörende Beilage 7 wird fub V.
dahin mobificirt, daß ftatt der beiden Schiegprämien A '/ Thlr. für Wrtillerie fortan nur eine Prämie zu
1 Thlr. gewährt wird.
Die Verabfolgung der legteren Prämie findet auf Wunfd der Empfänger entweder in Gelde oder
in einer filbernen Medaille von gleihem Werthe ftatt.
Kriegs: Mintiterium.
No. 1004. 12. A. Il. a, Graf v. Roon.
ind Rr. 168. (sur
Ertraordinaire Berpflegungszu e.
' peaunaegu Berlin, den 27. März 1872.
Die pro 2. Quartal 1872 bewilligten ertraordinairen BVerpflegungszufhäffe, einfchlieglich de8 Zufhufles zur
Befchaffung einer Frühftädß-Portion, betragen den bie nachftchend ER Vor Oarnifonen der Deutfchen Bun-
des-Armer, nach den von den refp. Kriegsminifterien ac. erfolgten Seitfegungen: