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Ne. 17.
Dislolation der 3. fhweren Fuh-Batterie des Hannoverfhen Held-Artillerie- Regiments Nr. 10.
uf den Mir gehaltenen Bortrag beftimme Ih, daß der 3. fehineren Fuß-Batterie des Hannoverfhen Keld-
Artillerie-Regiments Nr. 10, Hannover al Garnifon-Ort zuzumweifen if. Daß Kriegs: Dlinifterium hat hier:
nad) das Weitere zu veranlaflen.
Berlin, den 30. Dtäry 1872.
Wilhelm.
An das Friegd-Dinifterium. Oraf v. Roon.
Berlin, den 4. April 1872.
Borfichende Allerhöchfte Kabinet8:-Ordre wird hierdurdy zur Kenntniß der Armee gebradt.
Krieas - Minifterium.
Graf v. Roon.
No. 534 A.la.
Nr. 178.
Dislolfation der 3. fhweren und 4. leichten Suß-Bntterie des Mapgdeburgifhen Feld-Artilferie-Regiments
4,
Aır den Mir gehaltenen Bortrag bejtimme Sch, daß die 3. fhrwere und die 4. leichte Suß-Batterie des Diagde-
burgifchen Fyeld-Artillerie-Regiments Nr. 4 bis zur Herftelung entfpredhender in Magdeburg auszuführender
Kafernen-Bauten in Vurg und zivar im Garnifon-Berhältnig, unterzubringen find. Das $riege-Vinifterium
bat hiernad) dad Weitere zu veranlaijen.
Berlin, den 30. März 1872.
Wilhelm.
An das Kriegs-Minifterium. Graf v. Roon.
Berlin, den 4. April 1872.
Borftchende Allerhöchfte Kabinets-Ordre wird Hierdurch zur Kenntnig der Armee gebracht.
Kriegs-Mlinifterium.
Graf v.Roon.
Nr. 179.
Dienf - Infrultion für den Inipefteur der Infanterte-Schulen.
Dar Injpehteur bat in der Kegel und fofern nicht Nüdfichten auf feine Anciennetät in der Armee eine ab- 1. Rang uno
ändernde Allerhöchfte Beflinmung erfordert haben, den Rang eincd Brigade-Kommandeurs. DenfligeGtel-
Ihm unterftehen die Unteroffiziv-Schulen und die Militair-Scießfhule. Die Infpektion ift für dies lung 2c# In
felben die erite höhere Inftanz, Der Snfpelteur tritt zu der Gentral: Turn» Anftalt in das DVerhältniß deB fpeficurs.
militatrifchen Direltors.
Er fteht in gefchäftliher Beziehung direkt unter dem Sriegs-Vlinifterium und defjen Departements.
Sür feine Berfon hat der Infpefteur Urlaub vom Striegs-Miinifler zu erbitten.
Die Infpeltion tritt zu denfelben in das bisher von den höberen Sommandobehörden des Garbe- 2. Stellung bes
Korps innegehabte Verhältmiß, und hat die Dberaufjiht Aber den Dienftbetrieb in diefen Schulen, die Ucbers Infpckteurs
madhung der Disziplin in denfelben und die VBefugniß, auf den innern und äußern Dienft bezügliche Anord- « zu ven Un-
nungen zu treffen. tesoffigier-
Der Infpelteur vertheilt den Erfat an die Unteroffizier-Schulen, erläßt die Benachrichtigungen an die Enten.
Landwehr. Vezirld-Rommandos, melde die Angemeldeten definitiv einberufen werden und ift ermächtigt, fi in
Bezug ouf alle, die Anmeldung zc. zum freimilligen Eintritt in die Unteroffizierfhulen betreffenden Angelegen-
beiten init den refp. Randmehr-Bezirts-Rommandos direlt zu benehmen.