1%. —
Armee-Verorduungs-Diatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Minifterium.
6. Sahrgang. Berlin, den 18. Mai 1872. Nr. 13.
Gebrudt umd in Kommiffion bei €. S&. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochftraße 69.
ruerL rn
Der vierteljährlihe Pränumerationspreis biefes Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt fann werden: „guberhat bei den
oftanftalten und bei den Bu uähanblungen, in Berlin bei der Erpebition, Kodftrafie 6
Bei Lebterer erfolgt aud der Berfauf einzelner Nummern diefes Wlattes; der Preis berfelben richtet N nad) der Anzahl
der Drudbogen; jeder Drudbogen von 8 Seiten wird dabel mit 1 Sgr 4 Pf. berechnet, falle nit fllr einzelne Nhunmern
nod befonders eine Preisermäflgemg feftgefegt i
tr. 222.
Auszeihnungen an Sahne für den Jeldzug 1870/71.
Auf den Mir gehaltenen Bortrag will Id in Erweiterung der Beftimmungen Deiner Drdre vom 16. Juni
v. I. aud) denjenigen Truppentheilen, melde an ©efedhten Theil genommen haben, ohne daß jedod; ihre Kahnen
mit im euer gerefen find, die für die im teuer gewefenen Fahnen gewährten Auszeihnungen verleihen.
Das Kriegs-Minifterium Hat biernacd) das Weitere zu veranlafien.
Berlin, den 11. April 1872,
Wilhelm.
An das Kricgd-Minifterium. Sraf dv. Roon.
Berlin, den 4. Mai 1872.
Borftehende Allerhöhfte Kabinets.Ordre wird hierdurd) mit Bezug auf den in Nr. 13 de8 Armee
BerordnungssBlattes pro 1871 unter Nr. 176 befannt geinadhten diesfeitigen Erlaß vom 22. Juni v. 9. zur
Kenntniß der Armee gebracht.
Die Königlihen General-Kommandos werben ergebenft erfucht, die Verzeichnilfe derjenigen Preußi-
fen Truppentheile, auf welde dic obigen Sehfegungen | Unmwendung finden, und denen die beregten Fahnen»
Dekorationen nicht fchon Übermwiefen worden find, dem Militair-Delonomie p t einzureichen, telches
die Uebermittelung der erforderlihen Deforationen veranlafjen wird.
Kriegs-Minifterium.
Im Uuftrage:
v. Stichle
No, 12%0/4. 72. A.L.b.
Nr. 223.
Nefiort-Berhältnifle ıc. des Cifenbahn-Batoillons.
Yıur den Mir gehaltenen Bortrag befiimme Id, unter Mobdiflfation der Betrefj der Reflort-Verhältniffe ıc.
de8 EijenbahnT toillon® früher getroffenen Seitegungen, bi hierdurch Folgendes:
1) Der Generals Infpelteur deö Ingenieursorps und der eltungen wird von den ihm durch Deine
DOrdre vom 19. Mai v. I. in Bezug auf das Eifenbahn- Bataillon übertragenen Funktionen entbun-
den und tritt flatt defien der wel des Oeneraljtabe8 der Ürmee zu dem genannten Bataillon in
das Verhältnißg eined General-Infpekteurß.