Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

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4) Eine Wiedererftattung der von jungen Leuten der legtberegten Kategorie während ihrer früheren 
Dienftleiftung empfangenen Kompetenzen bat nicht ftattzufinden. 
Kriegs - Minifterium. 
Graf v. Roon. 
No. 417,5. 72. A.I.a. 
Nr. 242, 
Aufnahme Iranter Militairs in Garnifon-Lazarethe verbündeter deutiger Staaten. 
Berlin, den 17. Deai 1872. 
Difsiere und Soldaten aus foldhen verbündeten deutfhen Staaten, mit melden Konventionen wegen Ucher- 
nahme der Militair-Berwaltung durch Preußen nicht beftehen, alfo Angehörige der Söniglih Baperifchen, Kb: 
nigliy Sähfifhen, Königlih Wirttembergifhen und Großherzoglich Dieflenburgifhen Kontingente der Reiche. 
Armee find, wenn fle im Bereich der dieffeitigen Militair-Berwaltung erkranken, gegen die Durcfchnitts-Ver- 
gütung von 12 Ggr. (42 &r.) pro Mann und Tag für Verpflegung und Behandlung, — einjchließlidh für 
Arzneien ad ausfchließlid der SKranfen-Röhnung und Beerdigungs,Foften — in das nächftgelegene Preuf- 
fhe oder der Preußifchen- Militair-Vermaltung gehörige Militair-Lagaretd aufzunehmen. Unter gleichen Bet- 
dingungen finden nad den darüber getroffenen Uebereintommen au alle Offiziere und Soldaten des Reich: 
Heeres, welche auf dem Gebiete eineß der begeihneten Bundesftaaten erfranten, in den nächjftgelegenen Laza- 
rethen diefer Staaten Aufnahme. 
Die Koften-tiquidationen find von den betreffenden Razaretd-Kommifftonen den Truppentheilen, welden 
die Kranken angehören, ar Erftattung direlt zu überfenden. 
Dies wird in Ergänzung refp. Abänderung des Erlaffes vom 21. November 1867, Armee-Berord- 
uunge-Blatt Nr. 21 bierburd befannt gemadt und in Betreff der Medilamente für reniertranfe Mannfdaften 
auf den Erlak vom 13. Dezember 1869 — Urmee-BerordnungdsBlatt Nr. 22. — Bezug genommen. 
Kriegs-Minifterium. Militair-Meedizinal-Abtheilung. 
Grimm. Slügge. 
No. 1496/£ M. M. A. 
Nr. 243. 
Erfag der abgangig werdenden biereligen Binden aus den Berbandmitieln der Mannidaften burd 
dretedige Berbandtüder. 
Berlin, den 18. Mai 1872. 
& liegt in der Abfiht, bei der in Außficht genommenen Neuauflage der Inftrultion über das Sanitätsiwe: 
fen der Armee im Felde an Stelle der im $. 3 derfelben vorgefchriebenen vierelligen leinenen Binden drei- 
edige Berbandtäder zu etatifiren. E8 wird demzujolge den Truppen anheimgeftellt, bei etwa fhon jegt er- 
forderlihen Neubefchaffungen die qu. Binden durch dreiedige Berbandtücher, wie folde in den Bandagen-Tor- 
niftern befindlid find, zu erfegen. 
Kriegs: Minifterium. Militair-Medizinal-AbtHeilung. 
Grimm. Scdubert. 
No. 297/14. M. M. A.
	        
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