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4) Eine Wiedererftattung der von jungen Leuten der legtberegten Kategorie während ihrer früheren
Dienftleiftung empfangenen Kompetenzen bat nicht ftattzufinden.
Kriegs - Minifterium.
Graf v. Roon.
No. 417,5. 72. A.I.a.
Nr. 242,
Aufnahme Iranter Militairs in Garnifon-Lazarethe verbündeter deutiger Staaten.
Berlin, den 17. Deai 1872.
Difsiere und Soldaten aus foldhen verbündeten deutfhen Staaten, mit melden Konventionen wegen Ucher-
nahme der Militair-Berwaltung durch Preußen nicht beftehen, alfo Angehörige der Söniglih Baperifchen, Kb:
nigliy Sähfifhen, Königlih Wirttembergifhen und Großherzoglich Dieflenburgifhen Kontingente der Reiche.
Armee find, wenn fle im Bereich der dieffeitigen Militair-Berwaltung erkranken, gegen die Durcfchnitts-Ver-
gütung von 12 Ggr. (42 &r.) pro Mann und Tag für Verpflegung und Behandlung, — einjchließlidh für
Arzneien ad ausfchließlid der SKranfen-Röhnung und Beerdigungs,Foften — in das nächftgelegene Preuf-
fhe oder der Preußifchen- Militair-Vermaltung gehörige Militair-Lagaretd aufzunehmen. Unter gleichen Bet-
dingungen finden nad den darüber getroffenen Uebereintommen au alle Offiziere und Soldaten des Reich:
Heeres, welche auf dem Gebiete eineß der begeihneten Bundesftaaten erfranten, in den nächjftgelegenen Laza-
rethen diefer Staaten Aufnahme.
Die Koften-tiquidationen find von den betreffenden Razaretd-Kommifftonen den Truppentheilen, welden
die Kranken angehören, ar Erftattung direlt zu überfenden.
Dies wird in Ergänzung refp. Abänderung des Erlaffes vom 21. November 1867, Armee-Berord-
uunge-Blatt Nr. 21 bierburd befannt gemadt und in Betreff der Medilamente für reniertranfe Mannfdaften
auf den Erlak vom 13. Dezember 1869 — Urmee-BerordnungdsBlatt Nr. 22. — Bezug genommen.
Kriegs-Minifterium. Militair-Meedizinal-Abtheilung.
Grimm. Slügge.
No. 1496/£ M. M. A.
Nr. 243.
Erfag der abgangig werdenden biereligen Binden aus den Berbandmitieln der Mannidaften burd
dretedige Berbandtüder.
Berlin, den 18. Mai 1872.
& liegt in der Abfiht, bei der in Außficht genommenen Neuauflage der Inftrultion über das Sanitätsiwe:
fen der Armee im Felde an Stelle der im $. 3 derfelben vorgefchriebenen vierelligen leinenen Binden drei-
edige Berbandtäder zu etatifiren. E8 wird demzujolge den Truppen anheimgeftellt, bei etwa fhon jegt er-
forderlihen Neubefchaffungen die qu. Binden durch dreiedige Berbandtücher, wie folde in den Bandagen-Tor-
niftern befindlid find, zu erfegen.
Kriegs: Minifterium. Militair-Medizinal-AbtHeilung.
Grimm. Scdubert.
No. 297/14. M. M. A.