Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

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Beilage zu Nr. 20 des Armee-Berorbnungs-Blatteß pro 1872, 
DU - 
Schema A. 
te Infanterie-Brigade. 
Namentliche Lifte 
ber im Beurlaubtenftande de Eifenbahn-Bataillons vorhandenen Dffiziere, forwie derjenigen 
Mannfchaften, welche den in Anlage B. der Friegsminifteriellen Verfügung vom 12. Auguft 1872 
bezeichneten Beamten: Kategorien angehören. 
Bewertungen. 
1) In der Rubin „ Gioifftelung, Yunftion im Eifenbahndienfte* genfigen Angaben wie „Afflftent“, 
mWcceflift”, „ Diätor“ ‚ „Bahnbeamter”, Lande vie Mfı ıc. nidht. E86 muß vielmehr volltommen Mar 
gemadt werden, in welcher fpeziellen Brande die Aufgeführten arbeiten, 
2) Die tegen häuslicher Verhältniffe Seitens der General-Rommandos zurüdgeftellten Mannfchaften find 
er Rubril „Bemerkungen“ Tenntlic zu maden, dagegen ift 
3) bi van in ihrem Civil-Verhätmig für das laufende Jahr ald nnablönmmlid) anerkannten Dffizieren 
und Mannfdhaften ein derartiger Vermerk nicht zu maden.
	        
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