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lihen Erwärmung auch fir die im mittleren und firengen Arreft befindlichen Soldaten die Verabrei i
einer wollenen Dede fatthaft. kt 8 f fi d alten die Der reihung je
Kriegs: Minifterium.
Graf v. Roon.
No. 571/99. 72. M. O0. D. 4.
Nr. 388,
Auffielung einer Keldzugsftotiit Seitens des Kadetten-Rorps ezägtig ehemaliger Zöplinge deflelben.
erlin, den 30. September 1872.
Das Kadetten-Korps beabfihtigt eine Lifte derjenigen chemaligen Brise aufzuftellen, melde in bem feld»
zuge 1870/71 gegen Srankreih als aktive ober realtivirte Offiziere fo wie ale Offigiere des Beurlaubtenftandes,
oder in unteren Militair-Chargen
a) fih Drden erworben haben,
b) gefallen,
c) verwundet und
d) in Folge der Wunden ober Strapazen deB Krieges biß zum 1. Dltober d. 9. verflorben
Zu diefem Zmwede wird das Kabelten-Rorpd ben Königlihen Kommanbo-Behörben für die ihnen
unterftellten Stäbe und Truppentheile inkl. der Landmwehr-Behörden gebrudte fyormulare zur Ausfüllung bireft
zufenden, mit dem Antrage, diefelben demnäcft dem Kadetten-Sorps wieder zu remittiren,
Die refp. Königlichen Kommando. Behörden und Truppentheile werden hiervon mit der Aufforderung
in Kenntniß gefegt, dem bezüglihen Antrage bed Kadetten-Sorps zu entjprechen.
Kriegs- Miniftertum.
m Auftrage
v. Stichle
No. 6909. 72. A.Lb.
Nr. 389.
Rompetenzen ber von mobilen Truppentheilen zu Lehronftalten Lommandirten Offiziere und Mannfcaften.
Berlin, den 4. Oftober 1872.
Das Kriegs. Minifterium beftimmt hierdurd, daf die Feftfegungen feines Erlafjes vom 19. Mai v. I. —
Armee-Berordnungs- Blatt Nr. 11 pro 1871, — wonad die von mobilen Truppentheilen zur Militair-Scieß-
fhule beziehentlich Eentral-Turu-Anfalt lommandirten Offiziere und Mannfdaften, ohne Rüdficht auf die Dauer
ihres Kommandaß, bis zur Demobilmadung ihrer Truppentheile mobil, beziehentlich im Genufie der reglemente-
mäßigen $eld-Rompetenzen bleiben, audy auf die zu dem übrigen Lehr« begiehentlih Unterrichtö-Anftalten, wie
Milttair-Reit-Inftitut, Artileri»Schule ıc, Kommandirten Anmendang zu finden haben. un
Kriegs - Mintftertum.
Im Uuftrage.
v. Stichle.
No. 706/99. A.I.b,
Nr. 390.
. en den Berbindezelten, Srankenzelten und eld-Razareiä-Gebünden.
Mafional-Blaggen zu Den Ber eten ’ Ben, Yen } Dltober 1872.
& find Zweifel darüber entftanden, wie bie in Beilage 24 pos. 13, Beilage 32 pos. 34 und Deilage 39
pos, 30 und 3% der Inftrultion über dad Sanitätömelen der Armee im Belde, gedahten National-Klaggen