Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

— 35 — 
Nr. 415. 
Mobifitatton der Londwehr-Bezirfd-Eintheilung für das Rönigreig Würtiemberg. 
Berlin, den 8. November 1872. 
Seine Majeftät der Kaifer und König haben auf Antrag des Königlich Württenibergifchen Kriegs-Minifteriums 
zu beftimmen geruht, daß da8 Königlid) Württeinbergiihe Referve-Landmwehr,Bataillon (Stuttgart) Nr. 127 
aus dem Berbande der 52ten (2te Königlih Württembergifche) Infanterie, Brigade ausfcheidet und zur biten 
(ite Röniglih Zbitettembergijdhe) Infanteric-Brigade übertritt, , . 
orfiehendes wird mit dem VBemerten zur Kenntniß der Armee gebracht, daß fid_ hiernad, die im 
Armee-Berordnungs-Dlatt Nr. 1 pro 1872 publizirte Landiwehr-Bezirld-Eintheilung für das Konigreih Wiürt- 
temberg mobifizirt. 
  
Kriegs. Minifterium. 
af dv. Roon. 
No. 17/11. 72. Ale 
Nr. 416. 
Ausfall der BWinter-lebungen pro 1873 derjenigen Mannihoften des Beurlaubtenflandes, 
welde zu den Sommer-Uebungen nit herangezogen imorden. 
Berlin, den 3. November 1872. 
M Winter - Uebungen ber dazu verpflichteten Diannfchaften des Beurlaubtenftandes haben im Jahre 1873 nicht 
fattzufinden, wa8 hierburdy zur Senntnif der Armee gebracht wird. 
Kriegs- Veinifterium. 
Graf v. Roon. 
No. 2/11. A.I.a 
Nr. 47. 
Erfag der Unteroffizterfäulen an Ynteroffizieren. 
Berlin, den 11. November 1872. 
Unter Aufhebung ded Erlafied vom 16. März 1868 — Armee » Verordnungsblatt Nr. 9 pro 1868 — wird 
hierdurch Folgendes beftimmt: 
1) Die Infpeltion der InfanterierSchulen hat behufs Sompletirung der Unteroffiziere bei den Unteroffi- 
ierfhulen das Recht, aus den ehemals beften BZöglingen derfelben den Truppentheilen Unteroffiziere 
namentlid) zu bezeichnen, deren Berfegung in die Stäbe der Unteroffizierfhulen refp. deren Komnian- 
dirung zu legteren beanfprudt wird. 
Die Truppentheile find verpflichtet, Diefen Requifitionen zu entfprechen, fobald die beanjprud- 
ten Unteroffiziere ablömmlidh find. 
6 unablömmlih dürfen im Allgemeinen nur diejenigen angefehen werden, welhe als Feld- 
webel oder Zahlmeifter-Aapiranten in den Zruppentheilen Bermenbung finden. 
2) Die General-Rommando8 haben ferner alljährlich zum 1. März von jedem Infanterie-Regiment einen 
In Abgabe an die Unteroffizierfhulen geeigneten (efr. pass. 3) Unteroffizier ber Infpeltion der In 
anteri» Schulen filr da8 Laufende Jahre namhaft zu maden. — Durch die vorjtchenden Angaben 
wird der Infpektion der Infanterie» Schulen dasjenige Unteroffizier-Perfonal befannt, auf welde® don 
legterer gerüdfichtigt werben fann, fobald die Kompletirung der Unteroffiziere der Unteroffizierfhulen 
nad) pass. 1 nicht ausführbar ift. 
3) US geeignet zur Abgabe an die Unteroffigierfhulen find _folde Unteroffiziere anzufehen, melde eine 
zwei- biß hödftens dreijährige Dienfgeit in der Unteroffizierharge zurüdgelegt, bei fefter dienftlicher 
und fittliher ührung im praktifhen :Dienft Sicherheit erlangt haben und die Wähigkeit befigen, das 
Erlernte aud Anderen veritändlich mitzutheilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.