Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

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, Berlin, den 25. November 1872. 
Borftepende Allerhöcfte Ordre wird hierburdy zur Kenntniß ber Armee gebradht. 
ieqd» Veiniiterlum. 
Im Auftrage. 
v. Hartmann. 
No. 987/11. A. 1. b. 
erlin, den 12. November 1872. 
Macden Seine Königliche Bopeit der Großherzog von Sellen und bei Rhein den Wunfh um Berleihung 
des eifernen Kreuzes an die (Fahnen und Standarten ber Sroßherzoglichen Truppentheile ausgefprodhen, haben 
Seine Mojeftät der Kaifer und König zu genehmigen geruht, bob an ben Bahnen und Standarten der ge- 
nannten Truppentheile, foweit fie beftimmungsmäßig hierzu berechtigt find, die beregte Dekoration angebraht werde. 
Kriegd-Diinifterium. 
In Auftrage: 
v. Stiehle. 
Nr. 430. 
Habnen-Delorationen der Broßherzoglid deniigen Teuppentheile, 
No. 1172/10. A. I. b. 
Nr. 431. 
Auflöfung der bei der Armee- Intendantur der Dffupationd- Armee in Krankreih befiehenden Abthei- 
lung zur Abwidelung der Gefhäftd-Rüdftände der bormaligen Etappen-Intendanturen. 
Berlin, den 12. November 1872. 
Die durd Erlaß vom 30. Zuni 1871 bei der Armee-Intendantur der Oflupationd.Armee in Srankreih ge 
bildete Abtbeilung zur Abmidelung der Gefchäfts-Rüdftände ber vormaligen Etappen-Intendanturen kommt 
mit Ende Dezember d. I. zur Auflöfung. Bon den alddann nod zu erledigenden bezüglihen Gefdäften wer- 
ben zur meiteren Bearbeitung und Abwidelung Übertragen: 
die Angelegenheiten aus dem Reffort der vormaligen General.Etappen-Infpektion der 1. Armee 
der Intendantur ded 8. Armeec-Slorps zu Coblenz, 
desgleihen der 2. und MaaB-Armee 
ber Intendantur des 2. Armee-Forps zu Stettin, 
beögleichen der 3. Armee 
der Intendantur des 6. Ürmee-Storps zu Breslau. 
Bu den von biefen Intendanturen zu erledigenden Gefchäften gehört inebefondere: . 
die Revifion der Magazin-Rehnungen, die Erledigung ber bezüglichen Notaten, die Bearbeitung der etwa 
nod rüdfländigen Angelegenheiten der betreffenden Ctappen- Infpeltionen und Rommandanturen, feld- 
Eifenbahn: und EtappensiTelegraphen-Abtheilungen, fowie der Yubrparld. Angelegenheiten. 
Ausgefchloffen bleiben: 
die Nahlapfahen und Todtenfhein-Angelegenheiten, welde fämmtlih von der Intendantur 
des 3. Armee-Sorps zu Berlin zu erledigen find, Pornie die Angelegenhriten der Razareth-Referve- 
Perfonale und Depots, welde auf die Intendanturen derjenigen Armee-Rorpß übergehen, nach denen 
fie benannt find refp. auß deren Bezirt das Bermaltun 8:Berlono abgegeben ift. 
Die Ahnwidelung für bie Ober: Kommandos und die Armee-Intendanturen, fotwie die Reft-Abred. 
nungen mit den franzöftfhen Eifenbahn, Verwaltungen verbleiben bei der Urmee-Intendantur der Olkupations; 
Armee in Sranfreid. 
Kriegs - Minifterium. 
Oraf v. Roon. 
No. 2000/10. K. M.
	        
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