Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

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dem Prüfungs-Prädifat nach der militairifchen Charge und bei gleiher Charge nad der Chargen-Dienfizeit 
tangiren. 
2 Die entgegenftebende bezüglihe Borfchrift im $. 12 der Yeftimmungen Über die Ablegung der Bahl- 
meifter- Prüfung vom 8. November 1864 erleidet hierdurch eine Abänderung. 
Kriegs: Viiniiterium. 
In Bertretung. 
v. Stichle. 
No. 2266/11. K.M. 
Ablieferung der Regiftraturen der während des Iehten Seldzuges fermirt gewefenen und demnähft 
anfgelöften Kommando-Behörden 2, 
Berlin, den 4. Dezember 1872. 
&s ift zur Sprade gebradht worden, daß verfhiedene während des Ieten Feldzuges formirt gemwefene 
und demmädft aufgelöfte Truppentheife und Behörden, indbefondere Etappen » Inipeltionen und Romman- 
danturen, die durd den Erloß vom 24. Iuni v. I. (1069/75 A.1.a. Armee:Berordnungdblatt S. 144—147) 
angeordnete Ablieferung ihrer Regiftratur noch nicht bewirkt haben. 
Das unterzeichnete Departement veranloßt daher hierdurd) Die Königlichen Landwehr: Bezirld-Komman- 
do8, vorerwähnten Erloß den in ihrem Bezirk wohnhaften, während des legten iseldzuges realtioirt gemefenen 
inaltiven Offizieren nohmal$ in geeigneter Weife mitzutheilen und bdiefelben zugleich zu ungefäumter Ubliefes 
rung ber in ibrem Beflg etwa noch befindlichen bezäglihen Alten an die in dem qu. Erlaß bezeichneten Kom- 
mandobehörden aufzufordern. 
Zu Nr. 24 der zu obigem Erlaß gehörigen Nadrweifung wird hierbei erläuternd bemerkt, daß hin. 
fihtlid derjenigen Etappen » Infpeltionen und Sommandanturen, welhe während des fFeldzugeß verfchiedenen 
©eneral« Etappen » Infpeftionen unterftellt gewefen find, diejenige General » Etappen » Infpeltion maßgebend ift, 
an pie gedachten Etappen-Behörden beim Abjchluß der Friedend-Präliminarien (26. Februar 1871) ange» 
ört haben. 
  
Kriege, Minifterlum. Allgemeines: Kriegs-Departement. 
v. Bartmann. vd. Werber. 
No. 8689. A.La 
Nr. 451. 
Eintleidungd- und Belleidungs-IUuterhaltungsloften der Tratnfolbaten der nit regimentirten 
Dffiziere und Beamten. 
Berlin, den 4. Dezember 1872. 
Sn Folge der feit dem Jahre 1868 eingetretenen mehrfachen Yenderungen in der Vefleidung und Ausrüftung 
der Truppen ift die Aufitelung einer neuen Nacdmeifung ber Einfleidungäloften, fowie der Belleidungs-Unter- 
baltungstoften der Zrainfoldaten der nicht regimentirten Offiziere und Beamten erforderlich geworden. 
Diefe Nahmeifung wird, Behufs Berichtigung der Beilage 2 deB Reglemente über die Geldverpfle- 
gung der Armee im Sriege, fowie der Belage 3 uud ded $. 27 des Neglements über die Belleidung und Aus- 
rüftung der Armee im Kriege, hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebradt, und noch bemerkt, daß die in qu. 
han beredneten höheren Belleidungs » Unterhaltungstoften vom 1. Juli cr. ab zur Anwendung zu 
ringen find. 
Kriegs-Minifterium. Wilitair-Delonomie-Departement. 
d. Karczensli. uedenfeldt. 
No. 687,11. M. 0. D. 8.
	        
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