— Bo —
Nr. 66.
Anforderungen, welde an die für das Cifenbaßn-Batatlon auszuhebenden Retruten zu ftellen find.
Berlin, den 7. Sebruar 1872.
Vei der Aushebung von Mannfchaften für da8 Eifenbahn-Bataillon haben die Militair-Borfigenden der Er:
fog-Rommiffionen für bie Solge nadftehende Feftfegungen zu beachten:
1) Für das Eifenbahn-Bataillon find nur Dannjcaften von befonderd fräftigem Körperbau auszubeben,
welche der deutfhen Sprache vollftändig mädtig find und einige Fertigkeit im Lefen und Echreiben befigen.
2) Das Heinfte Maaß ift in der Pegel 1 m. 67 cm. und dürfen ausnahmdrmeife Leute von der Größe
big zu 1 m. 62 cm. nur für den Fan außgehoben werden, daß jenes Größenverhältniß fih mit Auß-
wahl der aufgubringenben BProfeffioniften nicht vereinigen läßt.
3) Nah Maßgabe ber jedesmaligen Spezial-:Repartition find für das Eifenbahn-Bataillon auszuheben:
a) Profeflionelle Eifenbahn» (Dberbau-) Urbeiter, und ame Bahnwärter, Weichenfteller, Bremfer,
Rangirer, Telegraphiften, Büreauperfonal (Zeichner, Güter-Erpeditiond»Beamte) ;
b) Heizer (Schlofler, Mafchinen-Arbeiter);
c) Schmiede (Werkftatt- Arbeiter), außerdem Zimmerleute, Tifchler, Stelmader, Draurer, Bergleute,
Zunnelbauer), Steinfeger, Mechaniker (Klempner, Kupferfhmiede), Brunnenmader.
Wenn einzelne beftinimte Profeffioniften ac. nicht vorhanden fein follten, fo ii zunähft Refcuten zu
geftellen, welche einer der anderen vorbezeihneten Profeffionen angehören. Nicht Profeffioniften dürfen erft
dann für das Eifenbahn, Bataillon ausgehoben werden, wenn die auf den Storp8-Bezirk repartirte Zahl anders
nicht aufgebracht werden Tann.
Kriens » Diiniftertum.
Grof v. Roon.
_
No. 313/1. 72. A. I. a
Nr. 67,
Henderung der Kaliberbegeihnung für Naleten.
Berlin, den 3. Februar 1872.
Sm Anflug an die Publilation Nr. 266 im Armee-BerorbnungsBlatt Nr. 18 pro 1871 mwirb hicrdurd; be-
immt, daß an Stelle der bisherigen Bezeichnung der Raketen ald 2 und 3 zöllige die Bezeichnung 5 refp. 8 cm.
teten zu treten hat.
Kriegs: Minifterium. Allgemeines Kriegs: Departcınent.
Im Yuftrage
d. Hartmann. vd. Himpe.
No. 930/12. A. 2.0.
Nr. 68. .
Liquidation der Gehalid- ze. Gebühren für die zu alademiihen Kurfen Kommandirten.
Berlin den 7. Februar 1872.
Die Gehalts: ulage- und Tifhgelder. Kompetenzen, fo mie bie Reifekoften, Tagegelder und die beftimmungß:
mäßigen Darfchlompetenzen werden für die zu den afademifchen Kurjen fommandiıten Offiziere und ihre Burfchen
von den Truppentheilen derfelben gezahlt und Liquibirt,
Die Servisgebühr erhalten die Betreffenden auf Grund der Liquidationen der Anftalt8-iDireltiionen.
Kriege Dinifterium. Allgemeines Kriegs- Departement.
v. Hartmann. v. Capripi.
No. 392, A.I.b