Nr. 104.
Dislelation des Füfllier-Batalllens Königd-Grenadier-Regiments (2. Werpreuhifgen) Ar. 7.
Aur den Mir gehaltenen Vortrag beftimme Id, daß daB Füfilier-Bataillon Meined Brenadier-Regiments
(2. Weftpreußifhen) Nr. 7, 5i8 zur Belegbarfeit der in Liegnig zu erbauenden Koferne, in Loeinenberg, und
zwar in Oarnifon: Berhältnig, unterzubringen if. Das Kriegs. Minifterium hat hiernad) daß Weitere zu
veranlafjen.
Berlin, den 29. yebruar 1872.
Wilhelm.
An das Kriegs. Minifterium Oraf v. Roon.
Berlin, den 4. März, 1872.
Vorftehende Allerhöhfte Kabinet8:Oxrdre wird hierdurdh zur Kenntnig der Wrmee gebradt.
Kriegs Minifterium.
Straf v. Roon.
No. 683. A. IL.®
Nr. 105
Borläufige Belaflung des Füflier-Batalllons 3. Bannoverihen Infanterie-Regiments Nr. 70 in Han-
noder und Imwandlung des für Dafjelbe art gontonnements- Berpältnlfien in ein Garulion-
erhältniß.
Aır den Mir gehaltenen Vortrag beitumme Ih im Berfolg Meiner Drbres vom 14, und 21. Dezember
v. 3., daß das Füfilier. Bataillon des 3. Hannoverfhen Infanterie» Regiments Nr. 79 6iß zur Rüdlcht der
19. Divifion aus frankreich in Hannover belaffen werden darf, forwie, Daß daß gegenwärtig beflehende Kan
tonnementd - Berhältnig deflelben in ein Garnifon-VBerhältnig umzuwandeln if. Daß Kriegs. Minifterium hat
biernad; daß Weitere zu veranlaflen.
. Berlin, den 29. Februar 1872.
Milhelm.
Grof dv. Roon.
Berlin, den 7. März 1872.
Borftehende Allerhöchfte Kabinets-Drdre wird bierdurdy zur Kenntniß der Armee gebradt.
Kriegs Däinifterium.
Graf vd. Roon.
An das Ariegs-Minifterium.
No. 69.3. A. T.®.
Nr. 106.
Anderweite Organifation ber Garbe-Landwehr.
Au Shren Vortrag genehmige Ih den Fortfall der Territorial-Eintheilung ber Garbe-Pandiwehr und befiimme
hierinit, daß für die Folge jedem Barde-Infanterie-Regiment die Bekeidungs- und Ausrüftungs-VBeftände für
je zwei Garde-Landmehr-Bataillone zu attachiren und in den Garnifonen der erfteren niederzulegen find, wo-
felbDt auch eventl. die (formation der Garde-Randmwehr-Bataillone zu erfolgen hat. Dem entfprehend ift ber
Etat der Garde-Infanterie-Regimenter, Behufs Abgabe der Frievensflämme für die Garde, Landwehr. Infanterie,
vom 1. Januar fünftigen Jahre ab, um
einen an 1. Rlafle
einen {selbiwebel und
zwei Sergeanten 1. Gehaltsklafie
zu erhöhen.