Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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offizlere und Mannschaften ohne Gewehr, ohne Kammerreiniger resp. Schraubenziehergriff, ohne 
Nadelrohrreiniger und ohne Schraubenzieher abzusenden sein, die Mannschaften für dos Versuchs- 
Kommando aber ebenso wie die ols Tischler zu kommandirenden Gemeinen außer dem Gewehr 
und den anderen vorbezeichneten Stücken auch alle Übrigen zum Gewehr gehörigen Ausrüstungs- 
en incl. Patronentaschen beim Truppentheil zurück zu lassen haben. 
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ur Ausbildung als Instruktions-Personal bei den Truppen in der Handhabung des Chassepot- 
arabiners und des Gewehrs m/71 sind ferner zur Milttair, Schießschule zu kommandiren: 
a. von jedem Husaren-, Dragoner= und Ulanen-Regiment des Garde,, 1. bis incl. 11., 14. 
und 15. Armee-Korps, der Großderzoglich Hessischen (25.) Division und der Occupations= 
Armee für die Zeit vom 1. April (Eintreffetag in Spandau) bis incl. 28. Aoril c. 
1 Offiz., 2 Unteroffiz. und 1 Offzierbursche, 
1 Offiz., 2 Unteroffiz., 1 Büchsenmacher und 
1 Offizierbursche, 
und zwar: 
des Garde= Korps für die Zeit vom 1. (Eintreffetag in Spandau) bis incl. 28. Moai c., 
b. von einem jeden Infanterie- und Jäger- 
Bataillon.. .. 
„ 3. Armce-Korps, „ „ „ 4. ( 2 „ „ „ 298. Juni c., 
n n 77 "· P5%“ # n 1. ( n - n n 2 28. Juli c., 
„ 10. n "„ "„ "„ „ 1. ( „ " n n „ 28. August c., 
n · » ais- » „ 1. ( n n n 1 „ „ 28. Septbr. c., 
1. ( 28. Ocibr. c. 
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Zudembesondersbemekttwikd,daßdieskommandossubhquchoondeadekOllupaiions- 
Armee angehörenden Bataillonen des 2., 3. und 10. Armee-Korps zu stellen sind, wird das Ober- 
Kommando der Okkupations-Armee ersucht, das dieserholb Erforderliche zu veranlassen. 
ie Kommandirten ad a und b werden sämmtlich in Spandau einquartiert, dieselben hoben 
ihre Gehalts, und Marsch-Kompelenzen für die Dauer des Kommandos von ihren Tiuppentdeilen 
zu empfangen und erhalten von der Militair-Schießschule nur das Brod, den extraordinoiren 
Verpflegungs-- Zuschuß und die betreffende Zuloge; die Unteroffiziere und Burschen bringen nur 
einen Anzug mit, müssen im Uebrigen aber feldkriegsmäßig, jedoch ohne Gewehr und ohne Pa- 
tronentaschen, ausgerüstet sein. In Sielle der sonst üblichen Ueberweisungs-Papiere sind der 
Militair-Schießschule nur namentliche Listen der kommandirten Offizier-, Unteroffiziere, Büchsen- 
E— Burschen und zwar durch Vermittelung der Königlichen General. Kommandos, zu 
ersenden. 
6. In Betreff der nach Vorstehendem durch die Jöger-Bataillone zu erfolgenden Kommandirungen 
wolle die Königliche Inspektion der Jäger und Schützen das Erforderliche veranlassen. 
7. Bezllalich der Kommandirung von Offizieren Behufs Verstärkung des Lehr-Personals der Mili- 
tair. Schießschule wird den bezüglichen General. Kommandos besondere Mittheilung zugehen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 337 3. 73. A. I. b.
	        
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