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offizlere und Mannschaften ohne Gewehr, ohne Kammerreiniger resp. Schraubenziehergriff, ohne
Nadelrohrreiniger und ohne Schraubenzieher abzusenden sein, die Mannschaften für dos Versuchs-
Kommando aber ebenso wie die ols Tischler zu kommandirenden Gemeinen außer dem Gewehr
und den anderen vorbezeichneten Stücken auch alle Übrigen zum Gewehr gehörigen Ausrüstungs-
en incl. Patronentaschen beim Truppentheil zurück zu lassen haben.
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ur Ausbildung als Instruktions-Personal bei den Truppen in der Handhabung des Chassepot-
arabiners und des Gewehrs m/71 sind ferner zur Milttair, Schießschule zu kommandiren:
a. von jedem Husaren-, Dragoner= und Ulanen-Regiment des Garde,, 1. bis incl. 11., 14.
und 15. Armee-Korps, der Großderzoglich Hessischen (25.) Division und der Occupations=
Armee für die Zeit vom 1. April (Eintreffetag in Spandau) bis incl. 28. Aoril c.
1 Offiz., 2 Unteroffiz. und 1 Offzierbursche,
1 Offiz., 2 Unteroffiz., 1 Büchsenmacher und
1 Offizierbursche,
und zwar:
des Garde= Korps für die Zeit vom 1. (Eintreffetag in Spandau) bis incl. 28. Moai c.,
b. von einem jeden Infanterie- und Jäger-
Bataillon.. ..
„ 3. Armce-Korps, „ „ „ 4. ( 2 „ „ „ 298. Juni c.,
n n 77 "· P5%“ # n 1. ( n - n n 2 28. Juli c.,
„ 10. n "„ "„ "„ „ 1. ( „ " n n „ 28. August c.,
n · » ais- » „ 1. ( n n n 1 „ „ 28. Septbr. c.,
1. ( 28. Ocibr. c.
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Zudembesondersbemekttwikd,daßdieskommandossubhquchoondeadekOllupaiions-
Armee angehörenden Bataillonen des 2., 3. und 10. Armee-Korps zu stellen sind, wird das Ober-
Kommando der Okkupations-Armee ersucht, das dieserholb Erforderliche zu veranlassen.
ie Kommandirten ad a und b werden sämmtlich in Spandau einquartiert, dieselben hoben
ihre Gehalts, und Marsch-Kompelenzen für die Dauer des Kommandos von ihren Tiuppentdeilen
zu empfangen und erhalten von der Militair-Schießschule nur das Brod, den extraordinoiren
Verpflegungs-- Zuschuß und die betreffende Zuloge; die Unteroffiziere und Burschen bringen nur
einen Anzug mit, müssen im Uebrigen aber feldkriegsmäßig, jedoch ohne Gewehr und ohne Pa-
tronentaschen, ausgerüstet sein. In Sielle der sonst üblichen Ueberweisungs-Papiere sind der
Militair-Schießschule nur namentliche Listen der kommandirten Offizier-, Unteroffiziere, Büchsen-
E— Burschen und zwar durch Vermittelung der Königlichen General. Kommandos, zu
ersenden.
6. In Betreff der nach Vorstehendem durch die Jöger-Bataillone zu erfolgenden Kommandirungen
wolle die Königliche Inspektion der Jäger und Schützen das Erforderliche veranlassen.
7. Bezllalich der Kommandirung von Offizieren Behufs Verstärkung des Lehr-Personals der Mili-
tair. Schießschule wird den bezüglichen General. Kommandos besondere Mittheilung zugehen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 337 3. 73. A. I. b.