für erforderlich erachtet wird, ist dort im Falle besonderer Pflegebedürf-
tigleit eines Kanten ein Heilgehülfe oder Civil-Krankenwärter aus der
Stadt dug engagire
3) Acht (in Metz 9 Hauptleute werden als Lehrer für die kriegswissen-
scheftichen Dis siplinen:
1. der
2. der Waffenlehre,
3. der Vefestigungskunst und
4. der Terrainlehre, des Aufnehmens und Zeichnens
angestellt. In die Hand der Lehrer der Taktik wird auch der Vortrag Über
ienstkenntniß gelegt.
.
S. 6.
Gehalts= und Zulage-Kompetenzen des Direktions- und Lehrer-
Personals.
1) Der Direktor als Stabsoffizier erhält das im Etat für die Stelle aus-
geworfene ehalt. Wird jedoch die Direktion einem Hauptmann oder
ittmeister anvertraut, so erhält derselbe bis zu seiner Ernennung zum
Stabsoffizier aus dem vacanten Gehalte der Direktorstelle das Gehalt
eines Hauptmanns oder Rittmeisters 1. Klasse seiner Waffe und eine
Zulage von 300 Thlr. jährlich.
2) Dem Büreau-Chef ist neben dem Gehalte eine Zulage von 100 Thlr.
jährlich und außerdem aus dem Titel „IJusgemein“ die monatliche Zu-
lage von 3 Thlr. für Uebernahme der Funktlonen als untersuchungsfüh.
render Offizier zu gewähren.
3) Werden an Stelle der Houptleute Lieutenants als Lehrer angestellt, so
erhalten ste bis dahin, daß ihre Beförderung zum Hauptmann erfolgt,
aus dem vacanten Hauptmanns-Gehalt, hasr Hargenmähige Lieutenants--
Gehalt und eine Zulage von 200 Thlr. jäh
4) Die als Lehrer im Etat der Anstalten West Hauptleute und Rittmei-
ster erhalten aus den für die Lehrstellen ausgeworfenen Etatsmitteln das
Gehalt, welches sie in ihrem Trupventheile beziehen würden. Daneben
wird ihnen eine Zulage von 100 Thlr. aus derselben Etatsposition ge-
t.
ähr
5) wee dieser sub 1—4 gedachten Zulagen erfolgt nach den für
die Gehaltszahlung bestehenden Grundsätzen.
8. 7.
Obliegenheiten der General— Jusrition. bezüglich der Anweisun
der Gehälter
Die General-Inspektion verfügt:
1) die Anweisung der Chargen. resp. Wassen Gehälter für die Direktoren
und Lehrer;
2) die A#nordnung des Aufrückens der Lehrer in ein vacantes Hauptmanns-
resp. Rittmeisters.Gehalt I. Klasse gleichzeitig mit dem Hintermann des
Betreffenden in seinem Truppentheile.
3) die uweisung der Zulage von 300 Thlr. an den Direltor als Haupt-
mann, von 200 Thlr. an Lientenants, von 100 Thlr. an Hauptleute
resp. ittmeister in etatsmäßigen Lehrerstellen (efr. §. 6).