Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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und Kriegs-Minister unentbehrliche Erleichterung gewähren wird, gebe Ich Ihnen auf, Mir über die zweck- 
mäßige, einer gedeihlichen Geschästsführung entsprechende Theilung der Geschöfte zwischen Ihnen und General- 
Lieutenant von Kameke zu Meiner Genehmigung zu berichten. — Dabei maß Ich aber darauf hinweisen, 
wie es im Interesse eines prompten Geschäftsganges liegt, daß der nunmehrige Staats-Minister, General= 
Lieutenant von Kameke autoristrt werde, Sie, den Kriegs-Minister, in allen Geschäften mit voller Wirkung 
vertrzten so doß Recurse gegen seine in Verwoltung5-Angelegenheiten ergangenen Entscheidungen nur an 
eine Person zu richten sein werden. An das Staats-Ministerium und den General-Lieutenant von Kameke 
habe Ich in vorstehendem Sinne direkt verfügt. 
Berlin, den 1. Januar 1873. 
  
Wilhelm. 
Graf v. Roon. 
An den Kriegs-Minister, General der Infanterie, Grafen von Roon. 
Nachdem Ich den Reichskanzler Fürsten von Bismarck auf seinen Antrag von der Stellung als 
Präsident Meines Staats-Ministeriums entbunden und dieselbe dem Kriegeminister, General der Infanterie 
Grafen von Roon Übertragen habe, finde Ich Mich bewogen, Sie, unter Enthebung von Ihrer bieherigen 
Stellung, mit dem Titel und dem Range eines Staats-Ministers zum Mitgliede des Staateministerii und 
um zweiten Chef der Armeeverwaltung zu ernennen. Indem Ich Ihnen dies bekannt mache, lasse Ich Ihnen 
geigegend Abschrift Meiner an den 2c. Grafen von Roon erlassenen Ordre vom heutigen Tage zugehen, um 
doraus zu entnehmen, wie Sie die von Mir Ihnen Übertragene Vertrauensstellung aufzufassen und die Ihnen 
daraus erwachsenden wichtigen Obliegenheiten wahrzunehmen haben rc. 
Berlin, den 1. Januar 1873. 
Wilhelm. 
An den Generol-Lieutenant von Kameke, Chef des Ingenieur-Korps und der Pioniere und General-Inspek- 
teur der Festungen. 
Berlin, den 1. Januar 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordres werden hierdurch zur Kenntiniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
raf v. Roon. 
No. 1/1. 73. A. I. b.
	        
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