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solche Privatschreiben dienstlichen Inhalts, die in den Dienstbereich eines Sub-
altern. Ofsiziers fallen, endlich das Napport= und Listen. Wesen, sowie diejenigen
Theile des Rechnungs-Wesens, welche einem zu selbstständigen Kommandos be-
fenen Subaltern-Ofsizier zufallen können.
S. 32.
Praktischer Kursus für Taktik.
Die praltischen Uebungen in der Taktik werden zu umfassen haben:
1) die richtige und ineur Auffassung der verschiedenen Terrain-Gestalten,
für Truppenstärken, die dem Fassungs-Vermögen der Schüller ent-
re
en;
2) die Erlänterung der durch die Theorie erlangten Vorstellungen von
taktischen Formen und Bewegungen an größeren Exercir= und Feld-
dienstübungen der Truppen;
3) . Ausführung lleiner taktischer Unternehmungen in verschiedenem
errain;
4) das Entwerfen von Dispositionen auf gegebenem Terrain für die Aus-
führung der Kriegszwecke kleinerer, aus allen Truppengattungen zusam.
mengesetzten Detachements, für die Befetzung verschiedener Oertlichkei-
ten, sowie für den Angriff und die Vertheidigung derselben nach gege-
benen Suppositionen;
5) Exerciren im Skelett.
8. 33.
· Praktischer Kursus für Waffenlehre.
Zu den praktischen Uebungen in der Waffenlehre sind zu rechnen:
1) u#r Hesuch der Schießstände der Truppen und der Uebungsplätze der
rtillerie:
2) die praktische Aufergung der Taschen-Munition;
3) das Cxerciren am Geschütze Behufs Erlernung der Bedienung desselben:
4) der Besuch der nahen militairisch-technischen
wahrungsräume (cfr. 8. 41)
F. 34.
Die praktischen Uebungen in der Befesigungskun haben zu um-
fassen:
tablissements und Aufbe,
1) Den Besuch der Pionier-Uebungen im Sappiren, Miniren, dem Schan.
enbau und dem Brückenschlagen.
2) Das Abstecken, Traciren und Profiliren von Feldbefestigungswerlen,
die einem gegebenen Terrain anzupassen sind.
3) Die Besichtigung nahgelegener Festungswerke (cefr. S. 41.)
S. 35.
Die praktischen Uebungen im Aufnehmen sollen betreffen:
1) Die Elementar-Aufgaben mit dem Meßtische, das Stationiren, Orien-
tiren, vorwärts und seitwärts Abschneiden, das rückwärts Einschneiden
nach zwei und drei Punlten.
2) Das Aufnehmen eines kleinen Terrain-Abschnitts, mit Meßtisch, Kipp.