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1. Gorde. kondwehr, Reg ment.
I. Bataillon Königsberg.
II. Botaillon Groudenz.
2. Garde-Landwehr-Regiment:
I. Bataillon Berlin,
II. Bataillon Stettin.
3. Garde- bondweb r-Regiment:
Bataillon Konnovern,
. Bataillon leswig.
4. Garde-Landwehr- Regiment:
I. Bataillon Magdeburg,
II. Bataillon Cottbus.
Garde- Kaltlieresandwehrene iment:
I. Bataillon Fan urt /
II. Bataillon Wiesbaden.
1. Garde. Grenadier-Landwehr= Regiment:
I. Bataillon Görlitz,
II. Bataillon Poln. Lissa.
2. Garde-Grenadier-Landwehr-Regiment:
I. Bataillon Hamn
II. Bataillon Cassel.
3. Garde-Grenadier-Landwehr-Regiment:
I. Bataillon Breslau,
II. Bataillon Liegnitz.
4. Garde Grenadier,kandwehr-Resiment=
1. Lottillon. Koblenz,
Bataillon Düsseldorf.
Ich bemerke auedrücklich. diese Namen unabhängi von der sonstigen usammensetzung der Garde-
Landwehr-Bataillone sind und daß durch dieselben die viessshalt ergangenen Bestimmungen nicht modifizirt
werden sollen. Das General-Kommando des Garde-Korps habe Ich von vorseherdeng benachrichtigt, Hie
sonst erforderliche Bekanntmachung hat das Kriegs-Ministerium zu veranlassen.
Berlin, den 1. Jannar 1873.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministeriom. Graf v. Roon.
Berlin, den 8. Jannar 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets. Ordre wird hiermit zur genntni“ der Armee gebracht.
Kriegs- Minifterium
v. Stiehle.
No. 96,1. A. I. a.
Nr.
Zurückstellung der in Rußland lebenden deutschen Militalrpslichiigen bis zu A#s in ihrem dritten
Konkurrenziahre stattfindenden Departements- kErsat. ry—
elch ilte 6. Jannar 1873.
Die durch den Erlaß vom 21. Juni 1870 — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 11 — den im Innern Ruß.
lands lebenden militairpslicheigen Norddeutschen mit Bezug auf ihre Zurückstellung bis zu dem in ihre
dritten Konkurrenzjohre stattfindenden Departements-Ersotz- eelt gewährte Vergünstigung findet gegenwärt
auf alle im Innern Rußlands lebenden militairpflichtigen Deutschen Anwendung; und r mit der Ma
gabe, daß die in jenem Erlasse bezeichueten Bescheinigungen für diejenigen Personen, welche nicht Bayerische
Staats- Ungehörigt sind, von der Leifenlichen Bolschaft in St. Petersburg, für Boyerische Staats-Angehörige