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Diejenigen Offiziere, die es hiernach nicht vorziehen, ihre er im Garnisonorte zurückzulassen,
würden für die Unterbringung der Pferde in Spandau selbst Sorge zu tragen und die Transport-
kosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten haben.
Die zu kommandirenden Kavallerie-Unteroffiziere und Offizierburschen sind ohne Pferde nach
Spandau zu instradiren.
2) Denjenigen in der Zeit vom 1. bis incl. 28. April cr. nach Spandau kommandirten Offizieren,
welche sich dort selbst Quartier zu beschaffen wünschen, wird der reglementsmäßige Servis für
Spandau gewährt.
Die Betreffenden, für welche demgemäß von der Direktion der Militairschießschule Quartier
nicht bereit zu halten sein würde, haben der genannten Direktion sofort eine bezügliche Anzeige
direkt zu machen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 1080/3. A. I. b.
Nr. 78.
Ablieferung von Messing an die Gewehr--Fabriken.
Berlin, den 10. März 1873.
Uniter Hinweis auf 8. 72 sub 5 der Instruktion für die Regiments-Kommandos der Fuß/Artillerie in Bezug
auf die ihnen als Provinzial-Behörden des Kriegs. Ministeriums obliegenden Dienstverrichtungen, wird bestimmt,
daß der Gewehr-Fabrik in Spandau altes Messing bis auf Weiteres Seitens der Artillerie-Depots nicht zu-
zusenden ist. Die betreffenden Messing-Quantitäten sind einstweilen bei den Artillerie Depots aufzubewahren.
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Stiehle. Salkbach.
No. 1351/2. A. 2. a.
Nr. 79. ·
Instruktion für die Verwaltung der Divifions-Bibliotheken.
Berlin, den 14. März 1873.
Der beutigen Nummer des Armee-Verordnungs-Blattes ist als besondere Beilege eine „Instruktion für die
Verwaltung der Divisions resp. Friegsschnl-Bibstochetene angeschlossen, welche an Stelle der bezüglichen Instruk-
tion vom 12 September 1852 und ihrer Ergänzungen tritt.
Separatabdrücke der Beilage sind in der Verlagsbuchhandlung für den Preis von 1 Sgr. zu beziehen.
Kriegs-Ministeriim. Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Stiehle. v. Caprivi.
No. 456. 3. A-I. b.
Nr. 80.
Reisekompetenz der zur Probedienstleistung im Zeugwesen kommandirten Unteroffiziere.
Berlin, den 17. März 1873.
Zur Behebung von Zweifeln wird bicspurch bekannt gemacht, daß die zur Probedienstleistung im Zeugwoesen
kommandirten Unteroffiziere, einschlie (4 solcher mit Portepee, hinsichtlich ihrer Reisekompetenz nach denselben
rähe zu behandeln sind, welche für die zur Probedienstleistung bei Civilbehörden kommandirten Mann-
aften gelten.
Krlegs-Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement.
v. Karczeweki. v. Eskens.
No. 255. 2. 79. M. O. D. 3.