Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

Armee-Verordnungs-Nlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
  
7. Jahrgang. Gerlin, den 19. April 1873. Nr. 10. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vlerteljährliche Pränumerationeprels dieses Blattes beträgt 15 Segr. Abonnirt kann werden: 6zuzrheld bel den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
5t Letzterer ersolgt auch der Berkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preie derselben Fit 6 66 der der □u 
der Druckbogen; "1 der Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. brrchet. falls nicht für einzelnet Numm 
besonders elne Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Für die Beilage zu dieser Nummer ist der Preis auf 2½ Sgr. ermäßigt worden. 
  
  
Nr. 86. 
Aufhebung des Amtes eines katholischen Feldprobstes der Armee. 
Aef Ihren gemeinschaftlichen Vertrag finde Ich Mich bewegen, das Amt eines katholischen Feldpprobstes der 
Armee hierdurch bis auf Weiteres anbiuhrben. Ich beauftrage Sie mit den zur Ausführung dieser Bestim- 
mung erforderlichen Anordnungen. 
Berlin, den 15. März 1873. 
Wilhelm 
Graf v. Roon. Fürst v. Bismarck. Falk. 
An die Minister des Krieges, der auswärtigen und der li*nt Angelegenheiten. 
Berlin, den 10. April 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Kabincts-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 362/4. A. I. b. 
- Nr. 87. 
Anderweite Bezeichnung des 2. Wenälischen, Alatfrie-Negiment Nr. 15 (Prinz Friedrich der 
Ich habe an dem bentigen Tage, an welchem des Prinzen Friedrich der Niederlande Königliche Hohnit der 
Preußischen Armee 60 Jahre angehört, bestimmt, daß das 2. Westphälische Infanterie= Regiment Nr. 15 
Grinz Friedrich der Niederlande) künftig den Namen „Infanterie-Regiment Prinz Friedrich der Niederlande 
(2.Westphälisches) Nr. 15“ führen soll. Das Kriegs-Ministerium wird von Vorsteherwem hierdurch in Kennt. 
niß gesetzt. 
s Berlin, den 23. März 1873. 
Wilhelm. 
Berlin, den 28. März 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
An das Kriegs.Ministerium. 
No. 962/8. A. 1. a.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.