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Nr. 90.
Gehalts- 2c. Empfang der don der Landarmee zur Marine und umgekehrt versetzten Offiziere und
Militatr-Aerzte.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die von der Landarmee zur Marine und von der
Marine zur Landarmee versetzten oder kommandirten Offiziere und Militair-Aerzte für den Monat, aus wel,
chem Meine defallsige Ordre datirt, im Genusse der bereits empfangenen Kompetenzen und in der Verpfle-
ung des bisherigen Truppentheils resp. der Marine verbleiben. Meine Ordre vom 25. Februar 1864 wird
Hirrgzund modificirt.
Berlin, den 20. März 1873.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 3. April 1873.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht,
daß es bezüglich der Versetzungen von Offizieren 2c. innerhalb der Landarmee bei der Festsetzung der Aller-
höchsten Ordre vom 25. Februar 1864 (Mi- Wochen-Blatt Seite 65) sein Bewenden behält.
egs-Ministerium
v. Kameke.
No. 768. 3. 73. M. O. D. 3.
Nr. 91.
Nediftkatien der Ergänzung der Armee pro 187314 in Folge bedorstehender Rückkehr der Olkupatlons=
ruet.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die in Meiner Ordre vom 20. Februar d. J. über
die Ergänzung der immobilen Armee enthaltenen Festsetzungen auf sämmtliche Truppentheile der Armee
Anwendung finden. Das Kriegs-Ministerium hat das hiernach Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 3. April 1873.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 9. April 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit nachfolgenden Ausführungs-Bestimmungen zur
Kenntniß der Armee gebracht:
In die pro 1873/74 einzureichenden Ersasz-Heverfs Rachweilungen sind sämmtliche nach Maßgabe
der Foichene-Eintheilung der Armee zu den betressenden Armee-Korps gehörigen Truppentheile auf-
zunehmen.
2) Da in Betreff der * liquidirenden Rekruten-Quoten die gra die immobile Armee gegebene Bestim-
mungen nunmehr allgemein maßgebend werden, so sind auch bei den Truppentheilen der Oklupations=
Armee einzustellen:
per Infanterie-Bataillon 190 Rekruten
per Kavallerie-Regiment . 180
per Feld-Batterie 30 -
per Fuß Artillerie-Kompagnie. 40
per Pionier-Bataillon 1 i
Außerdem gelangen pro Bataillon mindestens 4 Lrkonomie-Handwerter ur Einstellung.
3) Die Einstellung der Rekruten in die Truppentheile der Oktupations-Armee erfolgt nach Maßgabe
der für die immobile Armee gebenen Festsetzungen.
4) Am 1. Mai cr. dürfen in die Ersatz-Eskadrons soviel Rekruten eingestellt werden, als im dienstlichen
Interesse unbedingt erforderlich, jevoch höchstens 60 per Eskadron, welche auf die Zahl von 180 zur
Anrechnung kommen.