Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

Armee-Verordnungo-Rlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
7. Jahrgang. Herlin, den 22. April 1873. Nr. 11. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der E“ihen Pränumerationspreis dleses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: gguberhalb bel den 
stanstalten und bel den Buchhandlungen, in Berlin bel der edition, Kochstraße 6 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nurmnern dleses Hlettes: der Preis derselben richtet * nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Selten wird dabel mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Für Separat-Abdrücke dieser Nummer ist der Preis auf 4 Sgr. ermäßigt worden. 
  
  
  
Nr. 107. 
Verordnung über die Organisation des Sanitäts · Korps vom 
6. Februar 1873, nebst Ausführungs- Bestimmungen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich die wieder beifolgende abgeönderte 
Verordnung über die Organisation des Sanitäts-Korps mit der Bestimmung ge- 
nehmigen, daß dieselbe auch bezüglich der Marine-Aerzte Geltung haben soll. 
Mit den neuen Festsetzungen dieser Verordnung gebe Ich dem Sanitäts-Korps 
abermals einen Beweis Meines Vertrauens, das dasselbe in dem letzten glor- 
reichen Kriege durch seine Leistungen auf eine anerkennenswerthe Weise ge- 
rechtfertigt hat. 
Berlin, den 6. Februar 1673. 
Wilhelm. 
v. Roon. v. Stosch. 
An den Kriegs-Minister und den Chef der Admiralität.
	        
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