Armee-Verordnungo-Rlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
7. Jahrgang. Herlin, den 22. April 1873. Nr. 11.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der E“ihen Pränumerationspreis dleses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: gguberhalb bel den
stanstalten und bel den Buchhandlungen, in Berlin bel der edition, Kochstraße 6
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Selten wird dabel mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Für Separat-Abdrücke dieser Nummer ist der Preis auf 4 Sgr. ermäßigt worden.
Nr. 107.
Verordnung über die Organisation des Sanitäts · Korps vom
6. Februar 1873, nebst Ausführungs- Bestimmungen.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich die wieder beifolgende abgeönderte
Verordnung über die Organisation des Sanitäts-Korps mit der Bestimmung ge-
nehmigen, daß dieselbe auch bezüglich der Marine-Aerzte Geltung haben soll.
Mit den neuen Festsetzungen dieser Verordnung gebe Ich dem Sanitäts-Korps
abermals einen Beweis Meines Vertrauens, das dasselbe in dem letzten glor-
reichen Kriege durch seine Leistungen auf eine anerkennenswerthe Weise ge-
rechtfertigt hat.
Berlin, den 6. Februar 1673.
Wilhelm.
v. Roon. v. Stosch.
An den Kriegs-Minister und den Chef der Admiralität.