Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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Armee-Verordnungs-Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
7. Jahrgang. erlin, den 38. Mai 1873. Nr. 13. 
  
  
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
Der olerteljährliche Pränumeratlonspreis dleses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, Iin Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bel Letzterer ersolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; Eder Druckbogen von 8 Seiten wird dabel mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Prelsermähligung festgesetzt ist. 
  
Nr. 112. 
Fahnen Dekoration. 
JI#c will auf den Mir erst jetzt vorgelegten Antrag des Garde-Korps in Verfolg Meiner Ordre vem 9. Januar 
d. J. der Fahne des 2. Bataillons 3. Garde-Grenadier. Regiments Königin Elisabeth einen silbernen Ring mit der 
Inschrift: „Es wurde mit dieser Fahne in der Hand am 30. Oktober 1870 verwundet und starb in Folge 
dessen: Grenadier Harbig“ verleihen. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 3. April 1873. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 24. April 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets. Ordre wird mit Bezug auf die in Nr. 5 des Armec-Vererdnungs. 
Blattes pro 1873 bekannt gemachte Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 9. Januar d. J. hierdurch zur Kenntniß 
der Armece gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 374/4. 73. A. I. b. 
Nr. 113. 
Dislokation des 1. Hannoverschen Dragoner-Regiments Nr. 9. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß das 1. Hannoversche Dragener Regiment Nr. 9 bei 
Rückkehr der Okkupations-Armee aus Frankreich zum 15. Armee-Korps und zwar zur 30. Kavallerie-Brigare 
überzutreten hat. Bis zur Gewinnung entsprechender Unterkunft in Metz, dem künftigen Garnisen Orte bieses 
Regiments, hat dasselbe Kantonnements-Quartiere in Lothringen zu beziehen. Das Kriegs-Ministerium hat 
hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 12. April 1873. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
	        
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