Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

— 134 — 
Nr. 118. · 
BettssstdiesthdetfstdieJufnuteriessatqilloueeqorderlicheusulvetkqsteu» 
Berlin, den 26. April 1873. 
In Folge Erhöhung des Uebungs-Munitions.Quantums der Infanterie-Bataillone erscheint eine weitere Ab- 
änderung des §. 50 der Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung der Handwerksstuben, Montirungs- 
kammern 2c. dahin geboten, daß in denjenigen Garnisonen, wo keine besonders einzerichteten Huloerhälher 
zur Verfügung stehen, jedem Bataillon künftig drei Pulverkasten der bisherigen Konstruktion Üüberwicesen werden 
dürfen. Die entstehenden Kosten sind bei Titel 28 Nr. 3 zu verrechnen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 1010. 3. M. O. D. 4. 
- . 119. 
Anferligung und Einreichung der Personal- und Qualiffkatlons-Berichte über Offiziere der sämmt- 
lichen Lehr- und Bildungs-Justitute. 
Berlin, den 5. Mai 1873. 
Un dic zwiefache Anfertigung von Personal- und Qualifikations-Berichten für solche Offiziere “- beseitigen, 
welche Dienste bei Militair-Erziehungs-Bildungs= oder Lehr. Instituten leisten, wird hierdurch Nachstehendes 
bestimmt: 
Die Personal- und Qualifikations-Berichte werden eingereicht: 
1) Für das Offigier. Personal, welches aus dem Etat des Instituts das Gehalt 
empfängt, 
a) bei V#e Kadetten-Korps und den Kriegsschulen durch die Kommandeure der Kadetten- 
wäe resp. Direktoren der Kriegsschulen und die General-Inspektion des Militair= Exzie- 
ungs- und Bildungs-Wesens; 
b) bei der Vereinigten Artillerie, und Ingenieur-Schule durch den Direkter und das 
Kuratorium dieser Anstalt; 
e) bei der Kriegsakademie durch den Direktor; 
d) bei der Ober. Militair= Examinations-Kommission durch den Präses; 
e.) bei dem Militair-Reit-Institute durch den Chef; 
f bei der Inspektion des Militair-Veterinair-Wesens durch den Inspekteur des 
Militair-Veterinair-Wesens. 
8) bei den Infanterie-Schulen, der Central-Turn-Anstalt, und dem Militair-Kna- 
ben Erzebongs Inssinnte- zu Annaburg durch die Kommandeure, resp. Direktoren rc. 
und die Inspektion der Infanterie-Schulen; 
h) bei der Artillerie-Schieß-Schule und Oberfeuerwerker-Schule durch den Direktor 
und die General= Inspektion der Artillerie. 
2) Für das sonstige Offizier-Personal , 
allekvotstehendsuba—genanntenAnstaltendurchdieTkuppentheilederKommattdittem 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 558. 4. 73. A. I. b. 
Nr. 120. 
Berichtigung der Anlage 1 zu §. 14 der NilitsirErsagz-Instruktion. 
erlin, den 25 April 1873. 
Bebuis Berichtigung der Anlage 1 zu §. 14. der Militair-Ersatz.-Instruktion wird Nachstehendes bemerkt: 
1. Im Bezirke des 2. Armee-Korps. 
Der Kreis Fürstenthum Cammin z 
worden. 
in die drei Kreise Colberg—Cörlin, Cöslin und Bublitz getbeilt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.