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2. Im Bezirk des 3. Armee-Korps.
Der Kreis Sternberg zerfällt in den West-Sternberger und in den Ost-Sternberger Kreis.
3. Im Bezirk des 4. Armec-Korps.
Die Stadt Erfurt ist aus dem Kreisverbande ausgeschieden und ist ein besenderer Land, und Stadt-
Kreis gebildet worden.
4. Im Bezirk des 6. Armee-Korps
Der Kreis Beuthen ist in die 7 Tarnewitz, Beuthen, gele und Zabrze getheilt.
5. ezirk des 7. Armee-Korp
Die Städte Düsseldorf, Crefeld und Essen sind aus den Ks. Verbänden ausgeschieren und sind
besondere Land, und Stadt-Kreise gebildet worden.
6. Im Bezirk des 9. Armee-Korps.
Die Eintheilung der Großherzoglich Mecklenburgischen bandwete Wataillone ist, abweichend von dem
sonstigen Verfahren, tompagnieweis- angegeben.
7. Im Bezirk des 14. Armee-Korps#
Die Bezirksämter Nadolfszell, besteiten, Kenzingen, Gentenban Gernstac, Beoxberg und Walldürn
sind aufgehoben. .
Lriegs-Miassterium. Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Oe Snn. v. Goßler.
No. 1131. 3. 73. A. I. a.
Nr. 121.
Portofreiheit der Gesuche der Invaliden dom Feldwebel abwärts in Invaliden-Angelegenheiten.
Berlin, den 30. April 1873.
Auf Grund des §. 2 des Reichsgesetzes über die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 werden fortan nicht
allein die an Reichs. Ciritbeherden, beziehungsweise an Militair= und Marine- Beherden gerichteten Gesuche
der Invaliden vom Felvwebel abwärts in Invaliden-Angelegenheiten (efr. das Regulativ über die Porto-
Feeiheiten vom 15. Dezember 1869, Artikel 8 Nr. 4a), sondern allgemein dic an unmittelbare Staats-
oder Reichs-Behörden gerichteten dergleichen 94% der Invaliden vem Feldwebel abwärts pertofrei
befördert werden.
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhetz. v. Caprivi.
No. 943/4. A. I. b.
Nr. 122.
Anderweites Schema, Vellaz 1 zur Instruktion für das Geschäft der atznomischen Musterungen bei
den Truppen im Frieden dom 6. Februar 1862
Verlin, den 5. Mai 1873.
An Stelle der Beilage 1 zur Instruktion für das Geschäft der ökonomischen Musterungen bei den Truppen
rieden, vom 6. Hoorub 1862 tritt das nachstehende, veränderte Schema, nach welchem die bei der
Nr erung von den Truppen vor aliesende Uebersicht von den Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenständen
vom laufenden Jahre ab aufzustellen ist
Die Musterungs-Kommissionen haben davon specielle Ueberzeugung zu nehmen, daß in der neu
hinzugefügten Kolonne „außerdem sind vorhanden“ keine Stücke zum Nachweis kommen, die noch als feld-
resp. garnisondienstbrauchbar zu erachten sind.
Kriegs-Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement.
v. Karczewsski. v. Eskens.
704/4. M. O. D. 3.