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Nr. 129.
Liquidirung der Kriegs-Denukmünzen pro 1870/71.
Berlin, den 15. Mai 1873.
Mir Beg auf die Festfetzungen der Allerhöchsten Kabinets. Ordre vom 15. Juli und des dieselbe begleitenden
diesseitigen Erlasses vom 1. August 1871 — rmee-Verordnungs-Blatt Nr. 17 pro 1871 — macht das Kriegs-
Ministerium bekannt, daß die Landwehr-Bezirks-Kommandos sämmtliche in ihrem Bezirk vorhandenen Mann-
schaften 2c. welche am 1. August 1871 sich ebendaselbst befanden und zum Empfange der Kriegsdenkmünze
fro 1870/71 berechtigt sind, ohne Rücksicht darauf, ob denselben schen vorher von anderen Bohörern oder
Truppentheilen die Dekoration behändigt worden ist, in ihre Nachweisungen aufzunehmen haben. Dasselbe
Landwehr-Bezirks-Kemmando hat demnächst die ganze Denkmünzen-Angelegenhcit für die in seine Nachweisung
aufgenommenen Berechtigten vollständig zu Ende zu führen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 678/4. A. I. b.
Nr. 130.
Bekauntmachung der Lebens-Verficherungs-Anstalt für die Armee und Marine.
Berlin, den 15. Mai 1873.
Nochstebende Bekanntmachung der Direktion der Lebens Versicherungs-Anstalt für die Armee und Marine
vom 1. Mai dieses Jahres wird bierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, indem das Kriegs-Ministerium
unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 26. Dezember 1871 Anlaß nimmt, die genannte
Anstalt reger Theilnahme zu empfehlen.
Kiiegs-Minffterium.
No- 91/5. W. v. Kameke.
Wir bringen hierdurch zur Kenntniß der Armee und Marine, daß diesseits für den nächsten Auf-
nahme-Termin
— den 1. Juli 1873 —
zur Einreichung der Antrags= und ärztlichen Attest. Papiere als Schluß-Termin
— der 15. Juni cr. — ·
festgesezt worden ist. Später hier eingehende Anträge können dann nur zum nächsten Aufnahme-Termin,
also den 1. Januar 1874 Berülksichtigung finden. Obiger St ß.Termin gilt gleichzeitig auch für die
mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 26 Dezember 1871 (ekr. Nr. 9 des Armee-Verordnungs-Blattes
pro. 72) zum Beitritt verpflichteten Ofsiziere, Aerzte mit Offizier-Rang und oberen Militair-Beamten, welche
seit dem 1. Juli 1872 befördert resp. angestellt sind und bis jetzt ihren Beitritt noch nicht angemeldet haben.
An alle Truppen-Kommandos, Behörden 2c. richten wir das höfliche Ersuchen, die rechtzeitige Anmeldung
der neu beforderten resp. neu angestellten Offiziere, Aerzte mit Offizier-Rang und oberen Militair-Beamten
geneigtest veranlassen zu wollen.
Hierbei bringen wir wiederholt in Erinnerung, daß der vom Antragsteller vollzogene Antrag mit seinem
hausörztlichen Atteste dem mit der Untersuchung resp. Begutachtung betrauten Obcr-Märkeir.Ar zu Überge-
ben ist, welcher dann die gesammten Antrags= 2c. Papiere der Direltion einzusenden hat. Mit den erforder-
lichen Formularen zu den Antrags= uud ärztlichen Attest. Papieren sind sämmtliche Kassen-Kommissionen der
Truppen, sowie sämmtliche Herrn Ober-Militair-Aerzte lomplett versehen.
Gleichzeitig nehmen wir Gelegenheit, der gesammten Armee und Marine die junge Anstalt einer recht
entgegenkommenden Berücksichtigung auf's Wärmste zu empfehlen und darauf insewelsen, daß nur durch
eine moglichst rege Betheiligung das lediglich im Interesse der Herrn Offiziere, Militair-Aerzte und Beamten
in's Leben gerufene Institut sich kräftigen, sowie den betreffenden Kreisen immer größere Vortheile gewähren
und so den Intentionen Sr. Majestät des Kaisers und Königs: die Segnungen der Lebens-Versicherung den
weitesten Kreisen Seiner Armee zugängig zu machen, entsorehen kann.
Berlin, den 1. Mai 1873.
Direktion der Lebens-Versicherungs-Anstalt für die Armee und Marine.
v Holleben.
General der Infanteric.
No. 3544.