Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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a) vom Zeitpunkte der Kapitulatien bis zu vollendeter siebenjähriger Dienstzeit, gleich 2 Unter- 
offizieren monatlich Thlr. 
b) vom achten bis zum Ablauf des elften Tinsihres gleich den Sergeanten monatlich — 0° l 
c) vom zwölften Dienstjahre ab, gleich den Wachtmeistern, monatlich 20½ Thl 
ie Löhnungs- Sätze ad. b und c. werden auch in den Fällen gewährt, wenn in etats. 
mäßige Stellen einrückende Zahlmeister-Aspiranten die Sergeanten= resp. Feldwebel, oder Wacht- 
meister-Löhnung bisher schon bezogen haben, ohne daß sie nach Maßgabe der nunmehr vergeschrie- 
benen Dauer der Dienstzeit zum Empfange dieser Sätze berechtigt sind. 
Die Etats-Fonds für runtemihie zohlir Tann werden den betreffenden 
Truppentheilen nach den für die Mannschaften derfelben bestimmten Säteen gewährt. 
Das Einrücken der Zahlmeister-Aspiranten in etatsmäßige Stellen wird für geden Korps,Bereich 
duck die Königlichen General-Kommandos geregelt. Hierbei ist die durch die 4 
der Zahlmeister Prüfung bchimmte Reihenfolge maßgebend. 
Diejenigen examinirten Zahl meister „Aspiranten, für welche nach vieser Reihenfolge etatsmäßige 
Stellen nicht dispenibel sind, ver 
Truppen. 
Soweit geprüfte Zahlmeister= Aspiranten nicht verhanden sind, kommen die in der Ausbilvung. 
als Acche begriffenen Unteroffiziere auf den Etat der Zahlmeister-Aspiranten in Anrechnung. 
Bei der n-n- Besetzung der etatsmäßigen Stellen sind die in letztere zu übenlbeisenden 
Bölweeister# spiranten bei #ihren bisherigen Truppentheilen, soweit dies angängig, zu belassen. 
4) Die Natur erhalten die Zahlmeister-Aspiranten 6Wr den Ellen. der 
Unterossiziere. Die Servis= Kompetem wird den Zahlmeister-Aspiranten im Range der Unteroffiziere 
und Sergeanten nach dem Satze für Gtatsmäßige Schreiber bei den Truppen gewährt, die Zahlmeister- 
Aspiranten im Nanße der Felwebel 2c. erhalten den Feldwebel-Servis. 
Im Friedens-Verhältniß werden die etatsmäßigen Zahlmeister Aspiranten 
a) bei der Oekonomie der Truppen, 
b) zur Vertretung von Zahlmeistern sowie zur Hülfsleistung bei denselben, 
) eventl. bei den Intendanturen verwendet. 
6) Die wegen Sicherstellung des Feldbedarfs der Armee an Zahlmeistern er aaeen Bestimmungen 
erleiden durch die nunmehrige Etatisirung besonderer Stellen für Johlimeite- spiranten keine Ab- 
S 
— 
aten der Ablegung 
leiben bis zum demnächstigen Einrücken in solche im Etat der 
  
  
S 
änderun 
7) Die Besleidung und Ausrüstung der ctatsmäßigen Zahlmeister-Aspiranten besteht allgemein aus 
folgenden Stücken: 
a) Schirmmütze ven dunkelblauem Tuch No. 1, mit Besatz von demselben Tuch= weißen Vorstäßen 
um den oberen und unteren Nand des Besatzes sowie um den Rand des Deckels. 
b) Waffenreck von dunkelblauem Tuch No. 1, mit Kragen und schwedischen Aermel- Aufschlä en von 
demselben Tuch, weißen Achselklappen und ver leichen Vorstößen vorne herunter, an den Taschen- 
leisten, um den Kragen und die Aermel- Russchtäft silbernen glatten Tressen um den Kragen 
und die Acrmel-Aufschläge, mit einer Reihe zinnerner Knöpfe und zwar vorne herunter 8 
auf den AWseln (ohne Ziffer) . . .. ... .. . 
»» erme-llttf1chlage11..................... 
an den Taschenleisten . 
(hierunter 2 mit besonderer Vorrichtung zum Auflegen des beibeiemene) 
i. Summa 20 Knäpfe. 
Zahlmeister-Aspiranten mit Felrwebel= oder — Nang haben e beiden Seiten des 
Kragens einen großen Knopf mit heraldischem Adl 
Bei dem Garde-Korps haben die u keine Nummern, bei den andern Armee- 
Korps hingegen die bezügliche *77 Nummer von rothwollener Schnur. 
c) Mantel von graumelirtem Tuch No. 1 mit Kragenpatten von dunkelblauem Tuch No. 1, Achsel- 
klappen von weißem Tuch und einer Reihe glatter zinnerner Knöpfe. Die Nummern ver Achsel- 
klappen regeln sich wie bei den Waffenröcken. 
in Ucbrigen gelten die für die Infanterie= resp. Kavallerie gegebenen Vorschriften. 
d) Helm mit neusilbernen Beschlägen und dergleichen konvexen Schuppenketten ohne Haarbusch. 
Wappen-Adler von Neusilber mit Devisenband und dem Namenszuge F. K. 
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