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S. 5.
Offziere, Aerzte oder Beamte, welche mehr als eine Stelle bekleiden, erhalten den Wohnungsgeld-
Zuschuß nur einmal, und zwar für dielenige Stelle, wec- auf den höchsten Satz Anspruch giebt.
Wird eine Besoldung theils aus Reichsmitteln, geile aus Staatsmitteln bestritten, so erhält der
Empfänger von dem tarifmäßigen Wohnungsgeld-Zuschusse seiner Stelle (§. 1) nur eine dem auf die Reichs-
kasse übernommenen Besoldungstheile zunsssechenod Quote.
Offizieren, Aerzten und Beamten, welche eine Dienstwohnung innehaben oder anstatt derselben eine
ihnen besonders bewilligte Miethsentschädigung beziehen, wird der Wohnungsgelvzuschuß nicht gewährt. Hat
der Onhaber einer Dienstwohnung eine Miet hergtung zu entrichten, so wird die letztere vom 1. Januar
1873 ab insoweit erlassen, als sie den Betrag des deohmungsgelpzuschusfes nicht übersteigt.
8. 8
Bei Feststellung der Umgugstosten. Vergütungen bleibt der Wohnungsgeld-Zuschuß außer Ansatz.
Bei Bemessung der Pension wird der Durchschnittssatz des Wohnungs sois für die Servisklassen I.
bis V. in Anrechnung gebracht. Dieser Satz gilt auch für diejenigen Esfinere, erzte und Beamten, welche
eine Dienstwohnung innehaben, oder eine Machrigung 19. 7) beziehen. In allen anderen Beziehungen
gilt der Wohnungsgelvzuschuß mit der im §. 4 bessine aßgabe als Bestandtheil der Besoldung.
Auf die Beamten der Reichs-Eisenbahnverwaltung findet dieses Gesetz keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Hochsteigenbändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 30. Juni 1873.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
Tarif.
Bezeich nung Jahresbetrag des Wehnungsgeldzuschusses in den Orten
der der Sevisklasse:
Chargen der Offiziere und Aerzte des Reichsheeres 2
und der Kaiserlichen Marine, sowie der Kategorien) Berlin. 1 I Iln IV. V.
ver Reichsbeamten. « · ««·
Thlt.Thlk.Thlk.Thlk.Thlk.Thlk.
I. 1. Divisions-Kommandeure, Brigade-Kom-
mandeure und Offiziere in Dienststellun-
gen dieses Ranges, Merinestations.Shefe
und Admirale, sowie der Finnnnna
arzt der Amee;
Direktoren der obersten Reichsbehörden.
uStabsoffiziere mit Regiments-Komman-)
deur-Rang, Kapitaine zur See, General
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ärzte; 400 300 240 200 180 180
Vortragende Räthe der obersten Veiche.
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behörden rc.
III. 1. Stabsoffiziere, Korvetten . Kapitaine,
Hauptleute (Rittmeister), Kapitain-Lieu-
tenants, Ober-Stabsärzte, Stabsärgte; 300 220 180 160 140 120
2. Mitglieder der Ubrigen Reichsbehörden 2c.
IV. Lieutenants und Assistenzärztet 140 90 80 75 72 72
V. Subalternbeamtee 180 144 120 100 72 60
VI. Unterbemee 80 60 4 36 24 20