Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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Postbehörde, Sleuer-Angelegenheiten derselben, Kürzung resp. Einziehung der Pensionen beie Anstellung. im 
Civildienst), — die Rekursgesuche der Militairpersonen der Unterklassen in Bezug auf die Inraliden-Aner- 
kennungen, — die Gesuche derselben wegen Neu-Ausstellung von Civil-Versorgungs-Scheinen, — außerdem 
die Verwaltung der beiden großen Unterstützungs-Fonds des Titel 58 des Militair-Etats, betreffend die Pen- 
sionen für Wittwen und Pflege= und Erziehungs-Gelder für Kinver, sowie die Allerhöchst zu bewilligenden 
Unterstützungen an Offiziere, Beamte, Wittwen und Kinder. 
Die Abtheilung B. umfaßt die Verwaltungs-Angelegenheiten im Allgemeinen, insbesondere das 
Etats= und assen-Vchen, die Civil-Versorgungs-Angelegenheiten der Unterchurgen (in Konkurrenz mit 
dem Allgemeinen Kriegs-Departement), — die Forstversorgung, — die Rekursgesuche der Unterchargen in 
Bezug auf die Kürzung resp. Einziehung von Pensionen bei Anstellung im Civildienst, — die Anträge auf 
Belassung resp. Niederschlagung Überhobener Pensionen der Unterklassen, — die Angelegenheiten der Invaliden= 
Institute, — vie Verwaltung der oben nicht speziell bezeichneten SlaatsUmersthugs-Fon und der dem 
Departement überwiesenen Stiftungen, — außerdem die irlennung der Hinterbliebenen ven Militairpersonen 
der Ober= und Unter-Klassen zu den gesetzlichen Staats-Beihlllfen und die Bewilligung von Unterstützungen 
an nicht pensionsberechtigte Funktionaire resp. deren Hinterbliebene. 
Innerhalb des nach Vorstehendem den beiden Abtheilungen zugewiesenen Wirkungskreises und inso- 
weit es sich Hierei nicht um Prinzipienfragen oder generelle Bestimmungen handvelt, sind vie Korrespondenzen 
Seitens der Abtheilungen mit den Provinzial-, Bezirks-, Kreis= und Lokal-Behörden, sowie mit den Truppen- 
theilen direkt zu führen unter der Firma: 
Departement für das Invaliden-Wesen, Abtheilung A. (B8). 
Alle übrigen, nicht speziell einer der beiden Abtheilungen zugewiesenen Sachen, sowie die Korrespondenzen 
mit den Central-Behörden, den höchsten Truppenbefehlshabern, den General-Kommandos, höheren Kommando- 
Behörden und Oberpräsidien werden unter der Firma: 
Kriegs-Ministerium, Departement für das Invaliden-Wesen 
beziehungsweise 
„Kriegs-Ministerium" 
ausgefertigt. 
Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee mit dem Bemerken gebracht, daß das genannte De- 
partement mit dem 1. Juli d. J. in Funktion treten wird. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Nr. 181. 
Dislokation des Füsilier-Bataillons 3. Garde-Grenadier-Regiments Königin Elisabeth. 
ul den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß bei Rückkehr der Okkupations-Armee aus Frankreich 
das Füsilier-Bataillon des 3. Garde-Grenadier-Regiments Königin Elisabeth bis auf Weiteres nach Wrietzen aO. 
zu verlegen i 
W den 10. Juni 1873. 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
Berlin, den 1. Juli 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
No. 317/6. A. I. a. 
Nr. 182. 
Dislokation des 2. Bataillons Brandenburgischen Füßtlier--Regiments Nr. 35 und des Füfilier-Ba- 
taillons 6. Brandenburgischen Infanterte-Regiments Nr. 52. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: 
1) das Füsilier-Bataillon des 6. Brandenturgischen Infanterie-Regiments Nr. 52 ist bei Rückkehr der 
Okkupations-Armee aus Frantreic nach Cottbus statt nach Spremberg zu verlegen. 
2) So lange das 2. Bataillon des Brandenburgischen Füsilier-RNegiments Nr. 35 in Oranienburg 
nicht Unterkommen sindet, ist demselben provisorisch ein anderweiter Garnisonort innerhalb des 
Korpsbereiches zuzuweisen.
	        
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