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Postbehörde, Sleuer-Angelegenheiten derselben, Kürzung resp. Einziehung der Pensionen beie Anstellung. im
Civildienst), — die Rekursgesuche der Militairpersonen der Unterklassen in Bezug auf die Inraliden-Aner-
kennungen, — die Gesuche derselben wegen Neu-Ausstellung von Civil-Versorgungs-Scheinen, — außerdem
die Verwaltung der beiden großen Unterstützungs-Fonds des Titel 58 des Militair-Etats, betreffend die Pen-
sionen für Wittwen und Pflege= und Erziehungs-Gelder für Kinver, sowie die Allerhöchst zu bewilligenden
Unterstützungen an Offiziere, Beamte, Wittwen und Kinder.
Die Abtheilung B. umfaßt die Verwaltungs-Angelegenheiten im Allgemeinen, insbesondere das
Etats= und assen-Vchen, die Civil-Versorgungs-Angelegenheiten der Unterchurgen (in Konkurrenz mit
dem Allgemeinen Kriegs-Departement), — die Forstversorgung, — die Rekursgesuche der Unterchargen in
Bezug auf die Kürzung resp. Einziehung von Pensionen bei Anstellung im Civildienst, — die Anträge auf
Belassung resp. Niederschlagung Überhobener Pensionen der Unterklassen, — die Angelegenheiten der Invaliden=
Institute, — vie Verwaltung der oben nicht speziell bezeichneten SlaatsUmersthugs-Fon und der dem
Departement überwiesenen Stiftungen, — außerdem die irlennung der Hinterbliebenen ven Militairpersonen
der Ober= und Unter-Klassen zu den gesetzlichen Staats-Beihlllfen und die Bewilligung von Unterstützungen
an nicht pensionsberechtigte Funktionaire resp. deren Hinterbliebene.
Innerhalb des nach Vorstehendem den beiden Abtheilungen zugewiesenen Wirkungskreises und inso-
weit es sich Hierei nicht um Prinzipienfragen oder generelle Bestimmungen handvelt, sind vie Korrespondenzen
Seitens der Abtheilungen mit den Provinzial-, Bezirks-, Kreis= und Lokal-Behörden, sowie mit den Truppen-
theilen direkt zu führen unter der Firma:
Departement für das Invaliden-Wesen, Abtheilung A. (B8).
Alle übrigen, nicht speziell einer der beiden Abtheilungen zugewiesenen Sachen, sowie die Korrespondenzen
mit den Central-Behörden, den höchsten Truppenbefehlshabern, den General-Kommandos, höheren Kommando-
Behörden und Oberpräsidien werden unter der Firma:
Kriegs-Ministerium, Departement für das Invaliden-Wesen
beziehungsweise
„Kriegs-Ministerium"
ausgefertigt.
Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee mit dem Bemerken gebracht, daß das genannte De-
partement mit dem 1. Juli d. J. in Funktion treten wird.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
Nr. 181.
Dislokation des Füsilier-Bataillons 3. Garde-Grenadier-Regiments Königin Elisabeth.
ul den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß bei Rückkehr der Okkupations-Armee aus Frankreich
das Füsilier-Bataillon des 3. Garde-Grenadier-Regiments Königin Elisabeth bis auf Weiteres nach Wrietzen aO.
zu verlegen i
W den 10. Juni 1873.
Wilhelm.
v. Kameke.
Berlin, den 1. Juli 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
No. 317/6. A. I. a.
Nr. 182.
Dislokation des 2. Bataillons Brandenburgischen Füßtlier--Regiments Nr. 35 und des Füfilier-Ba-
taillons 6. Brandenburgischen Infanterte-Regiments Nr. 52.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich:
1) das Füsilier-Bataillon des 6. Brandenturgischen Infanterie-Regiments Nr. 52 ist bei Rückkehr der
Okkupations-Armee aus Frantreic nach Cottbus statt nach Spremberg zu verlegen.
2) So lange das 2. Bataillon des Brandenburgischen Füsilier-RNegiments Nr. 35 in Oranienburg
nicht Unterkommen sindet, ist demselben provisorisch ein anderweiter Garnisonort innerhalb des
Korpsbereiches zuzuweisen.