Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 12. Juni 1873. Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. r. Kameke. 
Berlin, den 1. Juli 1873. 
Verstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 393. 6. 73. A. I. a. 
Nr. 183. 
Dislokation des 2. Bataillons 6. Badischen Infanterie-Regiments Nr. 114 und Besetzung der Burg 
Hohenzollern. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich mit Bezug auf Meine Ordre vom 18. Mai 1871: 
1) dem 2. Bataillon des 6. Badischen Infanterie-Regiments Nr. 114 wird Constanz als Garnisonort 
mit der Maßgabe zugewiesen, daß in diesem Orte zunächst die erforderlichen Garnison-Einrichtun- 
en ustellen sind. 
2) Die zibente Kerbee für die Burg Hohenzollern darf fortan in iährüchen Turnus nach nä- 
gerer Anordnung des General-Kommandos 14. Armee-Korps aus jedem Bataillon des 6. Badischen 
Infanterie-Regiments Nr. 114 kommandirt werden. 
Schloß Babelsberg, den 22. Juni 1873. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 1. Juli 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. · 
v. Kameke. 
Nr. 730. 6. 73. A. I. a. 
Nr. 184. 
Die Gewährung des Chargengehalts an überzählige Portepeefähnriche der Artillerie. 
Aif den Mir gehaltenen Vortrag will Ich, mit Bezug auf Meine Ordre vom 10. Dezember 1861, geneh- 
migen, daß auch den bei einzelnen Truppentheilen der Artillerie vorhandenen Überzähligen Portepeefähnrichen, 
unter Anrechnung derselben auf den Etat der Gemeinen, das Gehalt 2c. ihrer ötnge aus Ersparnissen des 
Militair-Etats gewährt werden darf. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Schloß Babelsberg, den 22. Juni 1873. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kamekc. 
Berlin, den 7. Juli 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
In Vertretung 
v. Voigts-Rhetz. 
Nr. 729. 6. 73. A. I. a. 
Nr. 185. 
Anderweitige Regelung der Gerichtsbarkeits-Verhältnisse bei den in Frankreich zurückbleibenden 
Okkupations-Truppen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag verleihe Ich dem Kommandeur der 12. Infanteric-Brigade von da ab, 
wo die Räumung des okkupirten siangssichen Gebicts eintreten wird, Üüber die sämmtlichen nach Meiner 
Ordre vom 24. April d. J. bis zur vollständigen Abzahlung der französischen Kriegsschuld als Besatzung 
von Verdun und der Etappenstraße von dort nach Mes zurückbleibenden Truppen auf die Dauer dieses Ver- 
bälmisses die Disziplinar. Srrafgewalt= sowie die gerichtsherrlichen und Bestätigungs-Rechte eines Divisions- 
ommandeurs mit der Maßgabe, daß dadurch die dem Kommandanten von Verdun nach dem Gesetze zuste- 
 
	        
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