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Berlin, den 24. Juli 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets= Ordre wird hierdurch zur Kennmiß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretung.
v. Voigts-Rhetz.
. 776. 7. 73. A. I. b.
Nr. 196.
Preis der bei Keserung von Wohnungen für Offiziere und Militair-Beomte 2c. in
Kasernen und militalr-tskalischen Gebäuden zu verwendenden Tadeten.
Berlin den 9. Juli 1873
In Folge der in neuerer Zeit eingetretenen bedeutenden Verschiedenheit der Arbeitslähne entspricht die vurch
den Erlaß des Militair-Oelonomie-Departements vom 8. Januar und durch die kriegsministerielle Verfügung.
rom 11. Angust 1869 für alle in Militair-Dienstwehnungen ohne risemtaiien und Offizier-Speise-An-
valten auszuführenden Tapezierungen angeerdnete Festhaltung eines Maximalpreises von 2 Thlr. pro Qua-
stratruthe m aterial und Arbeit nicht mehr dem beabsichtigten Zweck, die Ausgaben für diese Bauausfüh=
dungen in möglichst gleichmäßiger Weise auf das Nothwenvige zu beschränken.
Die vorerwähnte Bestimmung wird deshalb dahin abgeändert, daße:
pro Rolle Tapete 8 Sgr.
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als Maximalpreis gezahlt werden darf, während für die Arbeit, r. i. das Aufkleden der Tapeten und die
sonstigen Nebenarbeiten, die ortsüblichen, resp. kontraktlich festzustellenden Preise maßgebend sind. ·
Dementsprechend ist fortan in den Kosten Anschlägen und Rechnungen über Tapezierung Arbeit
und Material getrennt zu halten.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretung.
v. Voigts-Rhet.
No. 1003/1. 73. A. III.
Nr. 197.
Vorschläge zur Anstellung bei der Gendarmerie in Elsaß-Lothringen.
Berlin, den 10. Juli 1873.
Unter Bezugnahme auf §. 3 des Gesetzes vom 20. Juni. Pr., betreffend die Einrichtung der Gendarmerie
in Elsaß Lethringen, wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, raß rie Vorschläge zur Anstellung bei
der Gendarmerie in Elsaß-Lothringen Seitens ver bezüglichen General-Kommandos nicht an den 6m der
Landgendarmerie, sondern an das General-Kemmande des 15. Armee-Korps und zwar zum 1. Jannar und
1. Juli eines jeden Jahres nach den für die Preußische Landgendarmerie gegebenen Bestimmungen einzu-
senden sind.
Kriegs-Ministerlum.
In Bertretung.
vv. Voigts-Rhetz.-3
No. 296 7. A. I. b.
Nr. 198.
Dislokation des 3. Bataillons 7. Königlich Sächsischen Infanterie-Kegiments „Prinz Gearh Nr. 106,
sowie der 5. und 0. Kompagnie des Königlich Sächsischen Fuß-Artillerie-Reglments No. 12.
Berlin, den 10. Juli 1873.
Am 1. Juli d. J. sind das 3. Bataillon 7. Königlich Sichsischen Infanterie-Regiments „Prinz Georg“
No. 106 von Marienberg nach Chemnitz, sowie die 5. und 6. Kompagnie des Königlich Sächsischen Fuf4-