— 213 —
Nr. 202.
Zulage für charakterisirte Nohärzte.
Berlin, den 20. Juli 1873.
Mit Bezugnahme auf die Fessfegunzen des diesseitigen Erlasses vom 23. Juni d. J., die Erhöhung der
Löhnungssätze der Unteroffiziere 2c. betreffend, — Armee. Berordnungs.-Vlatt No. 18 pro 1873 — wird
bestimmt, daß rie mit dem Charakter als Roßarzt beliehenen Unter-Roßärzte, anstatt der ihnen gegenwärtig
neben dem Gehalte von monatlich 20 Thalern zuständigen monatlichen Zulage von drei Thalern, vom
1. April d. J. ab eine solche von monatlich 5 Thalern zu beziehen haben.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretung.
v. Voigts-Rhetz.
No. 451 7. 73. A. I. b.
No. 203
Anmeldungen zu dem Lehrkursus für das Obet · Rohatt: Eranen duli 1873
erlin, den 10. Juli .
Die Anmeldungen zu dem diesjährigen Lehrkursus für das Examen zum Ober Roße At sind von den Truppen
bis zum 1. August d. J. an die Inspektion des Militair-Veterinair-Wesens, unter — der betreffenden
Personal-Papiere, zu richten. Die im vorigen Jahre angemeldeten aber nicht einberufenen Personen sind,
sofern Hindernisse nicht vorliegen, diesmal, unter Angabe der inzwischen eingetretenen Veränderungen, wieder
in Vorschlag zu bringen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhet. v. Caprini.
No. 239/7. a. I. b.
Nr. 201.
Neise= 2c. Kosten der zum Kriegs-Ministeriun kommandirten Offiziere, Aerzte und Beamten.
Berlin, den 10. Juli 1873.
Aus Anlaß eines Monitums des Rechnungshofes des deutschen Reichs wird bekannt gemacht, daß die zum
Kriegs-Ministerium kommandirten Offiziere, Aerzte und Beamten ihre Reise-Gebührnisse von dem unterzeichneten
Departement angewiesen erhalten.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
In Vertretung.
v. Eskens. Wischhusen.
No. 452. 6. 73. M. O. D. 3.
Nr. 205.
Verbesserung des Mollenhs#nerschen Nähmaschlnen-Apparats zum Einnähen don Berstößen.
Berlin, den 10. Juli 1873.
Dor Schneivermeister Mollenhauer in Brandenburg a/H. hat den in der diesseitigen Bekanntmachung vom
IS. Januar cr. (A. V. Bl. Nr. 2 pro 1873) erwähnten Nähmaschinen-Apparat vurch Oinzuftgun einer neuen
Vorrichtung derartig konstruirt, daß mittelst desselben Vorstöße jeder Art ohne vorheriges Kheten eingenäht
werden können.
Die Prüfung dieser Vorrichtung hat ergeben, daß dieselbe zum Annähen der Vorstöße an den
Waffenröcken 2c., jedech mit Ausnahme der eckigen und starkgerundeten Stellen, nützlich zu verwenden ist.