Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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Nr. 228. 
Berabreichung des Armee-Berordnungsblattes an die Truppen der Okkupations-Armee in Frankreich. 
Berlin, den 11. August 1873. 
Den aus Frankreich zurückgekehrten, resp. den noch in Verdun verbleibenden Truppen der Okkupations= 
Armee wird das Armee-Verordnungsblatt nunmehr wieder in derjenigen Zahl von Exemplaren zugestellt 
werden, welche ihnen vor der Mobilmachung verabreicht wurde. 
Erwünscht dürfte es für diese Truppen sein, die Jahrgänge 1870/73 des qu. Blattes, auch in den 
Kompagnie resp. Eskadrons-Exemplaren, hinsichtlich der während des mobilen Zustandes erschienenen Num- 
mern ergänzen zu lönnen. 
Hierzu dürfen zunächst die den Ersatztruppentheilen verabfolgten Exemplare zur Verwendung kom- 
men; außerdem aber werden noch die in Folge der diesseitigen Bekanntmachung vom 24. März 1871 (Armee- 
Verordnungsblatt S. 54) von ausgelösten Truppentheilen 2c. an die Landwehr-Bezirks-Kommandos abgelie- 
ferten Exemplare zur Disposition gestellt. 
Die Königlichen General-Kommandos werden ganz ergebenst ersucht, die diesfälligen Abgaben ge- 
fälligst anordnen, den hiernach etwa noch ungedeckt bleibenden Bedarf aber, Behufs der Ueberweisung der 
fehlenden Eremplare, hierher mittheilen zu wollen. 
Kriegs-Ministerium. Central-Abtheilung. 
v. Hartrott. Mand. 
No. 864 7. 73. K. M. 
Nr. 229. 
Erhöhung der Löhnungssätze für Unteroffiziere und Etatifirung von Bice-Feldwebeln bei den Truppen 
der Okklupations-Armee. 
Berlin, den 13. August 1873. 
Zur Begegnung von Zweifeln macht das unterzeichnete Departement bekannt, daß die in dem Erlaß vom 
23. Juni d. J. (Armee Verordnungsblatt Seite 178 und ff. Nr. 56/6. A. I. a.) normirte Erhöhung 
der Löhnungssätze für Unteroffiziere 2c., sowie die Etatisirung eines Vice-Feldwebels resp. Vice-Wachtmeisters 
(unter Fortfall eines Unteroffjziers) per Kompagnie rc. in Gemäßheit von Passus 11 und 14 gedachten Er- 
lasses auch auf die Truppen der jetzt aufgelösten Oklupations-Armee, sowie auf die noch zur Besatzung von 
Verdun 2c. bestimmten Truppentheile derart Anwendung findet, daß die danach zahlbaren höheren Löhnungs- 
sätze vom 1. April cr. resp. vom Zeitpunkt der Veförderung zu den betreffenden Chargen ab, zu gewäh- 
ren sind. 
Desgleichen hat bei den letztgenannten Besatzungstruppen die Besetzung der nach dem Erlasse 
vom 28. Juni d. J. — siehe vorgenanntes Armee-Berordnungsblatt — etatisirten Zahlmeister-Aspiranten- 
Stellen einzutreten. 
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
J. V 
v. Voigts-Rhetz. v. Werder. 
No. 1006.7. A. I. a. 
Nr. 230. 
Recherche nach dem Berbleib vermißter Mannschaften des Füstlier-Bataillons 2. Posenschen Infanterle- 
Regiments Nr. 19. 
Berlin, den 28. Juli 1873. 
Des Füsilier-Bataillen 2. Pesenschen Infanterie-Regiments Nr. 19 wünscht Anskunft über den Verbleib 
der nachstehend aufgeführten vermißten Mannschaften des genannten Bataillons:
	        
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